Geschäftsbedingungen für den Deutschen BetriebsräteTag
Diese Geschäftsbedingungen gelten für folgende Leistungen und Produkte, die Sie auswählen:
Inhalt
Dieses Vorgehen gilt nicht, wenn wir Ihnen innerhalb des Rahmenvertrages wiederholt Einzelaufträge unter Geltung dieser AGB erteilen und bei einem neuen Einzelauftrag ausdrücklich auf die Änderungen der AGB und ihren Einbezug ab diesem Einzelauftrag hinweisen. Kommt mit Ihrem Einverständnis der Vertrag bzgl. dieses neuen Einzelauftrags zustande, dann gelten die geänderten AGB, ohne dass eine Widerspruchsfrist zu laufen beginnt.
2 Zustandekommen des Vertrages
Aus einer Reservierung oder Vormerkung können Sie keinen Anspruch auf Teilnahme herleiten, sofern die Reservierung oder Vormerkung durch uns nicht ausdrücklich als verbindlich vorgenommen wurde.
3 Vertragsgegenstand
4 Teilnehmer- und Nutzungsgebühren
5 Urheberrechte
6 Vertragsdauer und Kündigung
Wir können bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen. Dies gilt auch und insbesondere, wenn:
Folgen für die Vergütung und Zahlungen:
Bei einer Kündigung aus den genannten Fällen bestehen beiderseits keine Ansprüche gegeneinander, etwa bereits erbrachte Leistungen werden gemäß § 346 BGB rückabgewickelt. Wir können diejenigen Leistungen berechnen, die wir in berechtigter Erwartung der Durchführung der Veranstaltung gemäß dieser AGB und des Ausstellervertrages mit Ihnen bereits erbracht haben, soweit wir diese nicht anderweitig verwenden können oder die anderweitige Verwendung böswillig unterlassen.
Wir haben darüber hinaus ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, insbesondere wenn:
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für uns zumutbar ist und Sie alle durch die Abmahnung bzw. Fristsetzung sowie sonstigen erforderlichen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten im Voraus bezahlen oder durch unbedingte Sicherheitsleistung entsprechend absichern.
Folgen für die Vergütung:
Bei einer solchen Kündigung schulden wir die Vergütung, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Leistungen entfällt und soweit Ihre bis zur Kündigung erbrachten Leistungen für uns in zumutbarer Weise verwertbar sind und wir die Verwertung nicht treuwidrig bzw. im Rahmen unserer zumutbaren Schadenminderungsobliegenheit unterlassen.
Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der Leistungen und/oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Folgen für die Vergütung:
Kündigen Sie aus wichtigem Grund, haben Sie Anspruch auf Zahlung der Vergütung die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Leistungen entfällt.
Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Im Falle wiederkehrender Einzelaufträge entspricht die Nichterteilung eines Einzelauftrages der Beendigung des Rahmenvertrages. Im Falle wiederkehrender Einzelaufträge gelten die hier genannten Kündigungsbestimmungen entsprechend.
7 Höhere Gewalt
Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit einer Präsenzveranstaltung, sind damit in Produktzusammenhang stehende digitale Live-Formate davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich oder unzumutbar für Sie oder uns geworden ist. Die vertraglich vereinbarte Nutzung unserer Online-Plattform ist davon nur betroffen, wenn auch deren Zurverfügungstellung oder Nutzung mehr als nur unerheblich unmöglich oder in hohem Maße unzumutbar geworden ist.
Dies gilt auch, soweit wir nur einen Teil der Teilnehmer zur Präsenzveranstaltung zulassen, den anderen Teilnehmern im Übrigen die Auslieferung der Veranstaltung auf digitalem Weg anbieten.
8 Unsere Haftung
Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.
Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.
9 Gerichtsstand und Rechtswahl
Sie dürfen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abgeben.
Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz vereinbart, wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir sind dann aber auch berechtigt, in diesem Fall an Ihrem Geschäftssitz zu klagen.
Sollten diese Allgemeinen Bedingungen neben der deutschen Sprache in eine andere Sprache übersetzt sein, hat im Zweifel stets die deutsche Version Vorrang.
Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehrere Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam/nichtig/undurchführbar sind oder eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirksame Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Regelung und dem Vertragszweck entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen
Diese besonderen Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Bedingungen aus Abschnitt A, soweit Sie das Produkt Deutscher BetriebsräteTagonline (im Folgenden DBRTonline) ausgewählt haben und umfassen alle ausgeschriebenen Varianten von DBRTOnlinePartner.Basic und DBRTOnlinePartner.Premium.
2 Allgemeines
3 Teilbarkeit bei Höherer Gewalt
Für einen vereinbarten 365tägigen Zugang zu DBRTonline gilt: Wird der Vertrag aufgrund Höherer Gewalt im Sinne von Abschnitt A., dort § 7, vorzeitig beendet oder unterbrochen, so wird die Teilbarkeit der Leistung nach vollen Monaten vereinbart. D.h. bei einer vorzeitigen Beendigung nach bspw. 3,5 Monaten wäre die Vergütung an den 3 vollen Monaten zu bemessen, und etwa darüber hinausgehende und bereits bezahlte Gebühren zu erstatten.
1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen
2 Bedingungen für die Nutzung der Content-Plattform
Wartungsarbeiten an der Plattform erfolgen u.a. zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Integrität und Interoperabilität sowie aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes. Soweit wichtige Gründe hierfür vorliegen und unter Berücksichtigung der Belange unserer Kunden können wir während solcher Wartungsarbeiten die Zugriffsmöglichkeiten auf die Plattform vorübergehend einschränken oder ganz einstellen. Wir sind nicht verpflichtet, eine Datensicherung vorzunehmen, d.h. nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des vertragsgemäßen Zugriffs auf die Plattform stehen die Inhalte nicht zur Verfügung.
3 Teilbarkeit bei Höherer Gewalt
Für eine vereinbarte 365tägige kostenpflichtige Nutzung der Content-Plattform gilt: Wird der Vertrag aufgrund Höherer Gewalt im Sinne von Abschnitt A., dort § 7, vorzeitig beendet oder unterbrochen, so wird die Teilbarkeit der Leistung nach vollen Monaten vereinbart. D.h. bei einer vorzeitigen Beendigung nach bspw. 3,5 Monaten wäre die Vergütung an den 3 vollen Monaten zu bemessen, und etwa darüber hinausgehende und bereits bezahlte Gebühren zu erstatten.
4 Kündigung des Vertrages durch uns
Haben wir im Angebot bzw. in der Werbung eine Mindest-Nutzerzahl angegeben, oder ist der Betrieb der Plattform aufgrund geringer Nutzung nicht wirtschaftlich, können wir den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Nach Maßgabe der Teilbarkeits-Reglung in § 3 erstatten wir bereits bezahlte Gebühren zurück.
1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen
Diese besonderen Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Bedingungen aus Abschnitt A, soweit Sie das Produkt Deutscher BetriebsräteTagonline (im Folgenden DBRTonline) ausgewählt haben und umfassen alle ausgeschriebenen Varianten von DBRTPräsenzPartner.Basic und DBRTPräsenzPartner.Premium.
2 Sonderregelungen in Bezug auf Corona-Virus/Pandemien und ähnliche Ereignisse
Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.
Es gilt als Bedingung der Einlassberechtigung an den Stand, dass Ihre Beschäftigten und Gehilfen diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen können und werden und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auflagen mitwirken.
Die Hygieneregeln und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite bzw. senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung angepasst werden können.
Verstöße gegen die Hygieneregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
Sie stehen dafür ein, dass seine Beschäftigten oder Gehilfen, die vor Ort tätig sind, über die Hygieneregeln umfassend informiert und eingewiesen werden.
Diese Bestimmungen gelten auch für jede andere Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, für die es kein Medikament oder Impfstoff gibt und bei deren Verbreitung die Behörden zumindest im Bundesland des Veranstaltungsortes Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
3 Standplatz und Vergabe
4 Unsere Leistungen
5 Leistungen und Pflichten des Ausstellers
Allgemein gilt: Durch eine Nicht-Kontrolle, eine Nicht-Ahndung oder ein Untätigsein durch uns entsteht ausdrücklich keine Duldung etwaiger Verstöße gegen diese AGB und Vereinbarungen, und damit auch kein Anspruch für Sie auf Fortbestand bzw. Bestandsschutz vertrags-, rechts- oder sonst ordnungswidriger Handlungen oder Unterlassungen.
6 Bewachung
7 Sicherheit
8 Nutzung von Marken, Kennzeichen, Urheberrechten usw.
Beide Vertragspartner stellen sich gegenseitig zur Durchführung der Veranstaltung und Umsetzung der Leistungen und Zuständigkeiten die für diesen Zweck notwendigen Rechte an den Kennzeichen kostenfrei zu Verfügung und stehen dafür ein, dass diese Rechte frei von Rechten Dritter sind.
Durch die vertragsgemäße Nutzung eines Kennzeichens erwirbt der nutzende Vertragspartner keine über diesen Vertrag weitergehenden Rechte daran.
Beide Vertragspartner verpflichten sich auch, die bestehende Kennzeichen nicht in anderen Ländern einzutragen oder eintragen zu lassen oder sonst zu verwenden oder verwenden zu lassen, um dort Rechte zu generieren
Beide Vertragspartner verpflichten sich, bereits bestehende Schutzrechte bzw. Kennzeichenrechte des jeweils anderen nicht anzugreifen oder angreifen zu lassen.
Beide Vertragspartner verpflichten sich auch, auch nach Vertragsschluss, die bestehenden Kennzeichen nicht in Deutschland und nicht in anderen Ländern einzutragen oder eintragen zu lassen oder sonst zu verwenden oder verwenden zu lassen, um dort Rechte zu generieren. Die Eintragung kann gemeinsam bzw. mittels separater Vereinbarung erfolgen.
Hybride oder digitale Veranstaltungen:
Findet die Veranstaltung ganz oder teilweise digital statt und erhalten Sie die Möglichkeit, sich digital zu präsentieren, so stehen Sie dafür ein, dass für jegliche vertragsgemäße Nutzungen durch uns die entsprechenden notwendigen Rechte eingeräumt werden. Dies gilt auch, soweit Persönlichkeitsrecht bzw. personenbezogene Daten von Ihren Beschäftigten oder Gehilfen betroffen sind. Im Übrigen gilt § 9 entsprechend.
Freistellungsverpflichtung:
Der Partner ist verpflichtet, den Veranstalter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem Verstoß des Partners gegen eine der hier vereinbarten Regelungen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer späteren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. Diese Freistellungsverpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die Inanspruchnahme erst nach Vertragsende erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde.
9 Vertraulichkeit / Geheimnisschutz
Sie sind verpflichtet, Inhalte dieses Vertrages ausschließlich auftragsgemäß zu verwenden und im Übrigen auch über das Ende des Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren.
10 Aufzeichnung der Veranstaltung
11 Datenschutz
Sie sind verpflichtet, die Datenschutzinformationen, die wir Ihnen als Vertragspartner mitteilen, auch an die von Ihnen zu benennenden verantwortlichen Personen und Ansprechpartner und Subunternehmer weiterzugeben, damit diese auch über die bei uns im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgenden Datenverarbeitungsvorgänge und Datenschutzmaßnahmen informiert werden.
Soweit notwendig, werden Sie und wir auch noch nach Vertragsschluss entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen schließen, die auf der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beruhen (z.B. einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).
12 Freistellungsverpflichtung durch Sie als Aussteller
13 Vertragsstrafe
14 Gewährleistung und Haftung durch Sie als Aussteller
15 Haftung für Ihren Subunternehmer
16 Unsere Gewährleistung und Haftung
Wir haften für bei Ihnen verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
Für bei Ihnen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 6 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen
2 Allgemeines
3 Absage, Kündigung des Vertrages durch uns
4 Kündigung, Ersatzteilnehmer
Für Onlineveranstaltungen im Rahmen von DBRTonline gilt die Ersatzteilnehmerregelung aus Abschnitt B § 4.
1 Allgemeines
Soweit Sie als Produkt den Verkauf und die Überlassung von Waren und Gegenständen ausgewählt haben oder Waren und Gegenstände Bestandteil unserer Leistungen aus Abschnitt B. bis E. sind, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) die folgenden Bedingungen dieses Abschnitts.
2 Zustellung
3 Rücktritt
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung des Vertragsgegenstandes nicht in der Lage sind, weil zur Belieferung ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Wir informieren Sie in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Preises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.
4 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand verbleibt in unserem Eigentum, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
Stand dieser Teilnahmebedingungen: August 2022