Das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, besteht auch am Arbeitsplatz. Ziel der betrieblichen Präventionspolitik muss es daher sein, mit den Instrumenten des Arbeitsschutzes Infektionen im Betrieb möglichst zu unterbinden. Den betrieblichen Interessenvertretungen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu: Im Rahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der Regel haben sie weitreichende Mitbestimmungsrechte, die es im Interesse der Gesundheit zu nutzen gilt.
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