Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Arbeitsrechtler der Universität Bremen und Koriphäe seines Gebietes, spricht mit uns über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Blicken wir auf die Transformation, dann lassen sich Digitalisierung, Klimaschutz und Globalisierung als die zentralen Triebkräfte ausmachen. Qualifizierung ergibt sich daraus als Querschnittthema, für das wir im Betrieb Strategien und Regelungen zur Beschäftigungssicherung benötigen. Wir stellen vor, wie Handlungsbedarfe ermittelt werden können, gehen auf konkrete Ansatzpunkte für die Umsetzung ein und wollen zu den betrieblichen Erfahrungen in einen gemeinsamen Austausch kommen.
Der Vortrag stellt Möglichkeiten der Nutzung des DGB-Index Gute Arbeit als Erhebungsinstrument zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb dar. Dabei wird auf Erfahrungen aus einer Vielzahl betrieblicher Anwendungen zurückgegriffen. Es wird gezeigt, wie es gelang, zusammen mit Betriebsräten in partizipativen Nachfolgeprozessen zu Mitarbeiterbefragungen substanzielle Verbesserungen zu initiieren.
Mit Prof. Ulrich Kelber Bundesbeauftragter für Datenschutz & Informationsfreiheit
Bundesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Ulrich Kelber stellt die wichtigsten Ergebnisse des Beirats Beschäftigtendatenschutz dar und gibt eine Einschätzung der Pläne der Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung.
Anwältin für Arbeitsrecht Susanne Schaperdot gibt einen Einblick in die zehn wichtigsten Dinge, die Betriebsräte in puncto Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit beachten sollten.
Mit Peter Weiß Bundeswahlbeauftragter für Sozialversicherungswahlen
Alle sechs Jahre haben Versicherte die Möglichkeit, bei vielen Versicherungsfragen mitzubestimmen: über die Sozialwahl können sie die höchsten Gremien von Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen wählen, die wiederum über Haushalt und Vorstände der Versicherungen entscheiden. Peter Weiß spricht mit uns über die Rechtsänderungen, die 2023 in der Sozialwahl stattfinden, und über die Möglichkeit der Online-Wahl.
Beim Halbleiterproduzenten Carl Zeiss SMT GmbH in Oberkochen ist die Auftragslage glänzend. Doch wie geht man als Betriebsrat damit um, dass Kapazitätserhöhungen durch Einstellungen und Investitionen in Maschinen und Infrastruktur erst verzögert wirken? Die Betriebsräte waren sich einig, die Beschäftigten müssen von der Produktivität profitieren und die Wachstumsrisiken dürfen nicht allein auf ihren Rücken abgeladen werden. Letztlich konnten neben einer sehr langfristigen Beschäftigungssicherung Verbesserungen bei Entfristungen, Infrastruktur und Qualifizierung erzielt werden.
Mit der Beteiligungs-Agenda "Wir für Euch & Ihr mit uns!" wollen Sascha Koppenhagen, Sylvia Meyer und Patrick Heße ein verbindlich abgestimmtes Konzept für die Betriebsratswahl 2022 bei der Privatbank B. Metzler seel. Sohn & Co. AG realisieren, mit dem die Wahlbeteiligung gesteigert werden soll. Die drei Betriebsrät*innen, zeigen in Ihrem Fachforum, mit welchen konkreten Maßnahmen Sie die Erhöhung der Wahlbeteiligung erreichen wollen und wie sich Ihre Ideen auf andere Gremien übertragen lassen. Das dargestellte Praxisprojekt wurde im Rahmen einer Abschlussarbeit der Führungskräfteentwicklung VeränderungsManagement (IHK) für Betriebsrät*innen des MIT Institut Bonn von den drei Referent*innen durchgeführt.
§79a BetrVG stellt klar, dass der Arbeitgeber im datenschutzrechtlichen Verhältnis der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist. Allerdings hat der BR innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs eigenverantwortlich die Umsetzung das Datenschutzes und die Gewährleistung der Datensicherheit sicherzustellen. Wie können Interessenvertretungen dies realisieren? Dieser Frage gehen wir nach der Klärung der aktuellen Rechtslage im Workshop mit konkreten praktischen Hinweisen und Checklisten nach.
Etwa 35% der Bayer-Beschäftigten sind außertariflich Beschäftigte. Ziel des Projektes "AT@SWAT" des Gesamtbetriebsrats der Bayer AG ist es, dieser qualitativ und quantitativ bedeutenden Beschäftigtengruppe mitbestimmungsrelevante und gewerkschaftliche Themen näher zu bringen und damit die Bindung an die Betriebsratsarbeit und den Betriebsrat zu festigen. Gemeinsam mit der IGBCE entwickelten die Betriebsräte der Bayer AG vielfältige kreative Formate und Initiativen zur Information und Beteiligung der "Zielgruppe" AT-Beschäftigte an Mitbestimmungsthemen und etablierten eine "Spezialeinheit" aus BR-Mitgliedern, die sich intensiv um die Belange und Themen der AT-Beschäftigten kümmern und dazu speziell geschult werden.
Damit während der technisch-gewerblichen Berufsausbildung auch außerhalb des Betriebs die Lerninhalte vermittelt werden können, wurde bei der Robert Bosch GmbH in Schwieberdingen die Betriebsvereinbarung zur Lernortverlagerung „TGA@Home“ abgeschlossen. Diese ermöglicht es den Auszubildenden Kompetenzen und Anforderungen der Arbeitswelt von Morgen zu erlernen, die Vereinbarkeit der Ausbildungstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort zu realisieren. Dabei werden sowohl die betrieblichen Interessen berücksichtig als auch der Erhalt der Ausbildungsqualität sichergestellt. Somit konnte die Mitbestimmung des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestärkt werden!
Ob verlängerte Elternzeit, Sabbatical, Vorruhestand oder mehr Geld / Rente im Alter, das Vorsorgekonto ist für alle Lebensphasen. Die klassische bAV hat ausgedient und es ist Zeit für eine Revolution. Mit dem Vorsorgekonto von PensExpert profitieren alle Beteiligte. Das möchten wir Ihnen in unserem spannend Vortrag zeigen. Gemeinsam mit Ihnen und unserem Team wollen wir die Vorsorge an die heutige Arbeitswelt anpassen und wertvoller machen.
Am 1. Januar 2023 wird das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft treten und damit erstmalig Unternehmen in die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten nehmen. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über ein europäisches Lieferkettengesetz verhandelt. Dieses Forum soll einen Überblick über die neuen Berichtspflichten nach deutschem und europäischem Recht geben. Wo liegen die Gemeinsamkeiten, wo die Unterschiede, welche Rolle kommt den Betriebsräten und Gewerkschaften zu und wie können sie diese im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und für die Einhaltung von Menschenrechten nutzen? Wie steht das neue EU-Gesetz im Spannungsfeld zu anderen EU-Vorhaben wie der nichtfinanziellen Berichterstattung, der europäischen strategischen Autonomie sowie der Neuausrichtung und Sicherung von Lieferketten im Zuge der COVID-19-Epidemie und des Ukrainekrieges?
Die politischen Entscheidungen zur Energiewende und der ökologischen Transformation der Gesellschaft ziehen bekannterweise auch einen Ausstieg aus der Kohleverstromung nach sich. Dadurch sind auch der Arbeitgeber sowie die Betriebsräte des Großkraftwerk Mannheim gezwungen, gemeinsam Regelungen zu finden, um den Standort Mannheim, als größtes Steinkohlekraftwerk in Deutschland, langfristig zu schließen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di haben die Betriebsräte des Kraftwerks ein umfangreiches Paket aus Tarifvertrag und Rahmenbetriebsvereinbarung abgeschlossen. Dieses garantiert den Beschäftigten eine Weiterbeschäftigungsgarantie auf finanziell und qualitativ aktuellen Niveau und sichert dabei den Betrieb des Kraftwerks bis zum Schließungszeitpunkt.
Die Gesamtbetriebsvereinbarung "#SmartWork" ermöglicht es Beschäftigten der Evonik Industries, deren Tätigkeit zumindest teilweise nicht an den betrieblichen Arbeitsplatz gebunden ist, weitgehend mobil zu arbeiten. Ganz nach dem Motto: "Dein Job ist, wo Du bist". Darüber hinaus wurde ein umfangreiches Begleitpaket vereinbart, das unter anderem die Bereitstellung der technischen Ausstattung und eine Kostenerstattung regelt. Begleitet wurde die GBV mit einem umfangreichen internen und externen Kommunikationskonzept, um die Akzeptanz im Unternehmen zu fördern.
Nachdem bereits im Jahr 2019 ein Zukunftssicherungstarifvertrag bei Gestamp in Haynrode verhandelt worden war, stellte der Arbeitgeber wenige Monate später erneut die Existenz des Standortes in Frage. Auftragsentzug, Personalabbau und Schließung wurden angedroht und auf nicht tarifgebundene Standorte verwiesen. Betriebsrat, Beschäftigte und IG Metall schlugen den Arbeitgeber jedoch mit seinen eigenen Waffen und zeigten das Potential des Standorts Haynrode und der Beschäftigten vor Ort eindrucksvoll auf. Gemeinsam schafften sie es, das Schließungsszenario in eine Erfolgsgeschichte mit Neuaufträgen, Investitionen und Erweiterungen und der Aussicht auf Personalaufbau umzukehren.
Nach einer tiefgreifenden Betriebsspaltung und der Vereinbarung folgenreicher Kooperationen drohte den Betriebsräten der Schön Kliniken eine Schwächung der Mitbestimmung. Der Arbeitgeber spekulierte darauf, dass durch die fehlenden GBR- und KBR-Strukturen regelungsfreie Zonen entstehen würden. Diese Rechnung wurde jedoch ohne die Betriebsräte der Schön-Kliniken gemacht, die trotz der großen Steinen, die ihnen in den Weg gelegt wurden, "kurzerhand" neue Mitbestimmungsstrukturen aufbauten. Durch das Engagement der Kolleg*innen wurden die Rechte der Beschäftigten und die Durchsetzungsfähigkeit der Mitbestimmung im Gesundheitskonzern gesichert.
Mit Doreen Lindner Abteilungsleitung ver.di Bildung + Beratung Themenmanagement/Aufbau und Spezialseminare
Überstunden, Arbeitsverdichtung, fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen zu Unzufriedenheit und den bekannten Auswirkungen (Überlastung, hoher Krankenstand etc.). Die dünne Personaldecke ist ein Dauerthema in den Gremien. Wir gehen im Fachforum den Frage nach, was sind Grundlagen der Personalbedarfsermittlung und welche Einflussmöglichkeiten und Beteiligungsrecht des Betriebsrats gibt es?
Trotz gestiegener Anforderungen & einer zunehmenden Professionalisierung entwickeln sich BR-Mitglieder aufgrund der gültigen Rechtsprechung beruflich & gehaltlich selten weiter. Mit ihrem Konzept wollen Sven Franke, Martina Burkard & Natalie Jensen die Grundlage dafür schaffen, dass die Verantwortung der BR-Funktion angemessen bei der beruflichen Entwicklung berücksichtigt wird. Die Vergütung der Betriebsratsmitglieder muss ihrer persönlichen Entwicklung & der Nachwuchsgewinnung Rechnung tragen.
Andreas Fritz berichtet von den aktuellen Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere in Bezug auf die Betriebsratstätigkeit, und spricht mit uns über den obligatorischen Arbeitgeber-Zuschuss sowie die Vervielfältigungsregelung.
Mit Isabel Eder Leiterin der Abteilung Mitbestimmung
Die Vergütung und Entwicklung von Betriebsräten wird selten systematisch angegangen. Häufiges Argument: Strafrechtliche und Compliance-Risiken für die Unternehmen. Folge ist häufig, dass weder das Eine noch das Andere stattfindet mit der Folge einer faktischen Benachteiligung. Aber welche Möglichkeiten gibt es nach der Rechtsprechung und in der Praxis für eine Betriebsratsvergütung und -entwicklung? Und wie kann man das Thema angehen? Dazu diskutieren wir gemeinsam.
New Work bedeutet auch neue Konzepte für die Betriebsverpflegung: Spätestens seit der Corona-Pandemie wandelt sich der Arbeitsplatz in Unternehmen. Die Anzahl der im Büro anwesenden Teammitglieder ist durch flexible Arbeitsorte und Arbeitszeitmodelle volatiler, und deshalb sollten auch Verpflegungskonzepte modularer und flexibler aufgebaut sein und einen Zusatzanreiz gegenüber dem Homeoffice schaffen.
Mehr denn je werden hochwertige Verpflegungs- und Kaffeeautomaten Lösungen in Unternehmen ein unverzichtbarer Bestandteil einer wertschätzenden betrieblichen Mitarbeiterversorgung. In Kombination mit vollautomatischen Micromarkets (Mini-Supermärkten) und digitalen Smart Fridges für fresh Food bieten sie modulare Verpflegungskonzepte 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche: Von Kaffeespezialitäten, Tee und Kaltgetränke über Snacks hin zu vollwertigen Mahlzeiten.
Ob als Kantinenergänzung oder dezentrale Versorgungslösung: Die neuen automatischen Verpflegungskonzepte dienen als Hospitality-Angebot für Mitarbeitende. Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) stellt gemeinsam mit seinen Mitgliedern zeitgemäße Angebote für eine variable Verpflegung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor und bietet allen Interessierten Zugang zum Netzwerk professioneller Automatendienstleister.
Im Fachforum übernehmen drei Referenten jeweils einen Teil der Präsentation; geleitet wird das Fachforum von Dr. Aris Kaschefi, Geschäftsführer des BDV:
„fresh food solution“ – die gesunde Lösung für Ihr Unternehmen
Referent: Stefan Stüwer, Geschäftsführer der Firma Stüwer GmbH
Fullservice Konzepte – flexibel und effizient
Referent: Thomas Karl, Geschäftsleiter der Firma Karl Vending GmbH & Co. KG
Guter Kaffee als Motor für Motivation
Referent: Gabriel Kämmerer, Geschäftsführer von tuttocaffè
Mit Larin Heero Director Fleetpool Core Brands International
Fahrzeuge zu einer attraktiven Rate: Genau das bietet eazycars. Exclusiv für unsere Kooperationspartner bieten wir ein rund-um-sorglos Paket zu günstigen Preisen. Um die Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, jahreszeitgerechte Bereifung, Wartung und die Werksfracht kümmern wir uns für Sie. Lediglich tanken / laden müssen Sie noch selbst und können ganz entspannt unsere Neuwagenvielfalt genießen und bleiben flexible durch unsere kurzen Laufzeiten und schnellen Verfügbarkeiten
Der Vortrag verdeutlicht einerseits die große Bedeutung beruflicher Gesundheitsförderung in der heutigen (hybriden) Arbeitswelt und zeigt andererseits klar die Verpflichtung der Unternehmen auf, Gesundheit aktiv zu fördern und zu gestalten. Es werden Konzepte und Tipps für eine erfolgreiche Verankerung von Firmen-Gesundheitsangeboten aufgezeigt. Schließlich gilt es, praktische Hinweise zu diskutieren, wie Betriebsräte ihre Unternehmensführung von den Vorteilen der Gesundheitsförderung überzeugen können.
Grundsätzlich muss Gewerkschaften und ihren Beauftragten zur Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßig geschützten Rechte Zugang zum Betrieb gewährt werden. Dies funktioniert nicht immer reibungslos und Gewerkschaften und Betriebsräte sind diesbezüglich auch im digitalen Zeitalter vor besondere Herausforderungen gestellt.
Mit Melissa Reuter Bildungsreferentin im Handlungsfeld BetriebspolitikDr. Tobias Wölfle Politischer Sekretär im Ressort Vertrauensleute, Betriebs- und Unternehmenspolitik der IG Metall Vorstandsverwaltung
Die Transformation verändert Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsorganisation und Qualifikationsanforderungen und hat damit sehr konkrete Auswirkungen auf diverse betriebliche Handlungsfelder, wie z.B. Entgelt, Qualifizierung oder Arbeitszeit. Diese Herausforderungen können Betriebsräte nicht im Alleingang bewältigen, sondern brauchen die Unterstützung und den Rückhalt der Belegschaften. Wir stellen Beteiligung in den Mittelpunkt und diskutieren über Ideen, Methoden und betriebliche Beispiele.
Mit Senator h.c. Marco Scherbaum Geschäftsführer HEALTH FOR ALL®, Wirtschaftssenator & Aufsichtsrat (EWS), Fachbuchautor
Gesundheitsexperte Senator h.c. Marco Scherbaum erklärt, welchen immensen Einfluss die Qualität der Gesundheitsversorgung auf den Erhalt der Arbeitskraft von Mitarbeitenden nimmt. Als Betriebsrat liegen Ihnen soziale und gesundheitliche Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden am Herzen? Sie erhalten innovative Impulse moderner betrieblicher Gesundheitskonzepte, neue Wege nachhaltiger Mitarbeitergesundheit und revolutionäre Benefit-Strategien mit hoher Akzeptanz und Nutzung seitens der Belegschaft. Freuen Sie sich zudem im Rahmen des Vortrags auf einen Überraschungsgast: Skisprunglegende SVEN HANNAWALD (Weltmeister, Olympiasieger).
Digitalisierung schafft einige Herausforderungen: Themen wie Überwachung, Mitgestaltung und Mitbestimmung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, sowie neue Arbeitsformen wie zum Beispiel Homeoffice, Matrix, veränderte Belegschaft, und künstliche Intelligenz. Betriebsänderungen im Zuge von Digitalisierung sind ein Projekt für die BR-Arbeit und stellen BetrVG und Betriebsräte vor neue Aufgaben.
Nachhaltigkeitsthemen erhalten in den Unternehmen eine immer größere Aufmerksamkeit. Dazu tragen auch eine Reihe von rechtlichen Vorschriften zu Berichterstattungspflichten, die EU-Taxonomieverordnung oder das ab 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei. Welche Folgen haben diese neuen rechtlichen Anforderungen für die Unternehmen und welche Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte ergeben sich hieraus für Betriebsräte?
Mit Hannes Boekhoff Geschäftsführender Gesellschafter und Berater
Betriebsräte und ihre Arbeit sichtbar zu machen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Mitbestimmung. Je komplexer und erklärungsbedürftiger die Themen sind, desto anspruchsvoller wird die Kommunikation. Dies gilt umso mehr, je breiter und vielfältiger die Formate und Kanäle sind. Wie Betriebsräte ihre Kommunikation strategisch aufbauen und operativ und wirkungsvoll umsetzen können, erläutert Hannes Boekhoff, externer Kommunikationsberater u.a. des Continental-Konzernbetriebsrats.
Mit Martin Voß Jugend- und Auszubildendenvertreter
Um die Ausbildungsqualität in der Helios Klinik in Sangerhausen nachhaltig zu verbessern, wurde die Jugend- und Auszubildendenvertretung gemeinsam mit dem Betriebsrat aktiv. Unter der intensiven Beteiligung der Auszubildenden entstand die Betriebsvereinbarung "Praktische Ausbildung". Diese reguliert weite Bereiche der Berufsausbildung in der Klinik, wodurch typische Ausbildungsprobleme kurzerhand verbannt wurden und den Auszubildenden mehr Autonomie eingeräumt wird, ohne die Ausbildungsqualität zu vermindern.
Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung der BASF Polyurethanes GmbH in Lemförde haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitsbelastungen von Gleichgestellten und schwerbehinderten Kolleg*innen zu reduzieren. Im Zuge der Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung konnten sie in den Bereichen Arbeitsplatz & Arbeitsumfeld, Qualifizierung, Prävention, Zeitliche Entlastung, Rehabilitation und Ferienbetreuung sowie Zusatzurlaub und Freistellung wichtige Verbesserungen durchsetzen.
Mit Özcan Pancarci Konzernbetriebsratsvorsitzender & Betriebsratsvorsitzender
Vor dem Hintergrund der Coronakrise und Auslagerungsdrohungen des Unternehmens haben es die Betriebsräte der Linde Material Handling in Aschaffenburg geschafft, den Logistikbereich mit bis zu 400 Arbeitsplätzen langfristig bei weiterhin guten Konditionen zu sichern. Darüber hinaus konnten weitere Investitionen in die Standorte vereinbart werden. Gelungen sind diese Erfolge durch eine strategische und pragmatische Vorgehensweise, kombiniert mit einer kreativen Öffentlichkeitsarbeit.
Das Thema der "Low Performer" wird immer mehr ein Handlungsfeld für Betriebsräte. Der Vortrag ordnet das Thema kurz hinsichtlich der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte ein, um dann Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis aufzuzeigen.
Ein Fazit: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Weitere Gesetzesänderungen sind unbedingt notwendig, um die Mitbestimmung zu modernisieren und um zu verhindern, dass sich die Machtbalance zwischen Kapital und Arbeit weiter zu Ungunsten der Beschäftigten verschiebt. Daher haben DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen umfassenden Vorschlag für die Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet.
Mit Stefan Becker Leiter des Referats für Cyber-Sicherheit
Datenschutz und Cybersicherheit spielen auch im Betriebsrat eine wichtige Rolle. Leiter des Referats WG 22 „Cyber-Sicherheit für die Wirtschaft“ des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Stefan Becker, spricht mit uns über aktuelle Bedrohungen und Schutzmaßnahmen.
Mit der Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie und damit den Änderungen des Nachweisgesetzes sowie der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 Euro sind erste arbeitsrechtliche Vorhaben der Ampel-Koalition und EU-Vorhaben umgesetzt worden. Nicht wenige stehen noch aus. So z.B. das Hinweisgeberschutzgesetz, das digitale Zugangsrecht für Interessenvertretungen, die Evaluierung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie gute Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.
Mit Stefan Krause Vorsitzender der Geschäftsführung bei der Agentur für Arbeit Bonn
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht mehr Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung. In unserem Fachforum erläutern wir die Eckpunkte des Gesetzes und zeigen auf, wie Betriebsräte und ihre Unternehmen das Gesetz nutzen können um Fachkräfte zu gewinnen, die Digitalisierung zu meistern und dem Strukturwandel zu begegnen.
Mit Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG a.D. und einer von Deutschlands erfahrensten Arbeitsrechtlern werfen wir im zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Betriebsverfassungsgesetz.
Im Rahmen der Neuverhandlung einer Inklusionsvereinbarung konnte die Gesamtschwerbehindertenvertretung gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat erneut verschiedene Verbesserungen für Schwerbehinderte und Gleichgestellte Kolleg*innen erzielen und damit deren Teilhabe am Arbeitsleben bei der bfz gGmbH weiter fördern.
Die GBV "Mobile Arbeit im In- und Ausland" wurde beteiligungsorientiert mit den Beschäftigten der CARIAD SE entwickelt und ermöglicht es den Beschäftigten flexibel und nach ihren persönlichen Bedürfnissen im In- und Ausland mobil zu arbeiten und dies ohne steuerliche Nachteile. Hierbei liegt die Entscheidung darüber, wie Beschäftigte arbeiten wollen, mobil oder im Büro, bei den Beschäftigten und nicht bei den Vorgesetzten.
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