Die Merck KGaA ist tiefgreifenden strukturellen Veränderungen unterworfen. Diese führten in 2018 zu Tarifvertragsverhandlungen über die Bildung eines unternehmens- und standortübergreifenden Betriebsrats. Der Betriebsrat erkannte die Herausforderungen (Reduzierung der Betriebsratsmitglieder) als Chance die Betriebsratsarbeit beteiligungsorientierter zu gestalten und zeitgleich Kapazitäten und Kompetenzen der Belegschaft für die Betriebsratsarbeit zu mobilisieren. Folglich regte er die Einfügung eines eigenen Paragraphen für die Gestaltung der Betriebsratsausschüsse und Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG an. Die konkrete Ausgestaltung der Ausschüsse und Arbeitsgruppen wurden über eine Rahmenvereinbarung und die Geschäftsordnung geregelt. Die Anwendung des § 28a BetrVG ist eine Chance für die unmittelbare Beteiligung der Beschäftigten an der Mitbestimmung im Betrieb und ergänzt die betriebliche Mitbestimmung so um direktdemokratische Facetten.
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