§28a - Beteiligung wagen

Im Zuge von tiefgreifenden Unternehmensveränderungen kam es bei der Merck KGaA zu Tarifverhandlungen zur Gründung eines unternehmens- und standortübergreifenden Betriebsrats. Im Rahmen dieser Verhandlungen setzten sich die Betriebsräte für die Verankerungg eines eigenen Paragraphen ein, der die Gestaltung der Betriebsratsausschüsse und Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG regelt. Charles Hübler spricht im Fachforum mit uns darüber, welchen Mehrwert die Einbindung von Beschäftigten in die BR-Arbeit bringt und wie sich die Arbeit im Betriebsrat seitdem entwickelt hat.