Mit der Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie und damit den Änderungen des Nachweisgesetzes sowie der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 Euro sind erste arbeitsrechtliche Vorhaben der Ampel-Koalition und EU-Vorhaben umgesetzt worden. Nicht wenige stehen noch aus. So z.B. das Hinweisgeberschutzgesetz, das digitale Zugangsrecht für Interessenvertretungen, die Evaluierung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes sowie gute Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.
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