Betriebliche Interessenvertretungen sind verpflichtet, darüber zu wachen, dass Beschäftigte entsprechend Recht und Gesetz behandelt werden - zu diesem Recht gehört auch das EU-Recht. Deshalb müssen auch Betriebsräte das EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung sowie aktuelle EuGH-Entscheidungen kennen, z.B. im Arbeitszeitrecht, Befristungsrecht, Recht der Leiharbeit, Antidiskriminierungsrecht, im Recht der Massenentlassung. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge müssen unionsrechtskonform sein. Dies ist Bestandteil des Forums.