Arbeit ist gestaltbar! Der rote Faden des Gesundheitsschutzes

Die Strategie 2010/15 der Arbeitgeberin war der Startschuss für grundlegende Umstrukturierungen des Betriebes, um den Anforderungen der Behörde als Kostenträger und der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Punkten Selbstbestimmung der Menschen mit Beeinträchtigungen, Leben inklusiv im Quartier, Assistenz statt Betreuung und Anpassung an die Organisation, Rechnung zu tragen. Das Spannungsfeld zwischen der Organisation der Assistenzbedarfe der Klient*innen und den Interessen der Kolleg*innen stellt eine große Herausforderung für den Betriebsrat dar, der besonders in Veränderungsprozessen das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage und Gebrauchsanweisung für gut gestaltete Arbeit nutzt. Der „Rote Faden“ des Gesundheitsschutzes wird langfristig und stetig durch alle im Betrieb zu regelnden Themen geflochten. Parallel wird die Organisation des Betriebsrates diesen Erfordernissen angepasst und die Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin verbessert. Arbeit ist gestaltbar! - auf diesen drei Ebenen.