Um Kosten zu senken, wird auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu Lasten der Beschäftigten gespart. Bestehende gesetzliche Regelungen (z.B. zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Entwicklungen von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) oder Richtlinien der Berufsgenossenschaften werden nicht oder nur mangelhaft umgesetzt. Daraus entstehen zusätzlichen gesundheitlichen Gefährdungen für die Beschäftigten. Über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen können die Gremien Einfluss auf die Einhaltung der Regelungen und Umsetzungen von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nehmen und so ganz konkret Belastungen reduzieren und die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen und verbessern.
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