Beteiligung der Rotkreuzschwestern an der Betriebsratswahl – der Weg in den TVöD

Rotkreuzschwestern sind Vereinsmitglieder. Rotkreuzschwestern sind Pflegekräfte. Seit mehr als 100 Jahren haben Rotkreuzschwestern auf der Basis von Gestellungsverträgen in Krankenhäusern mitgearbeitet, ohne Arbeitnehmern gleichgestellt zu sein. Das Berufsbild hat sich über die Jahrzehnte grundlegend gewandelt: Rotkreuzschwestern sind nicht Mitglieder einer klosterähnlichen Gemeinschaft, sondern heute in der Regel schwer arbeitende Berufstätige, oft verheiratet und nicht selten Alleinverdiener ihrer Familie. Das „Ordensprivileg“ nach BetrVG ist nicht zu rechtfertigen, heutige Rotkreuzschwestern sind Leih-Arbeitnehmer, und damit Kolleginnen. Der Betriebsrat des Klinikum Coburg hat seit 2002 dafür gestritten, dass ihre Kolleginnen ein Wahlrecht bei der BR-Wahl erhalten. 2002 und 2005 wurden die Wahlen (zunächst erfolgreich) angegriffen, ab 2008 wurde auf einem „Neben-Schlachtfeld“ in Coburg der Durchbruch erzielt: Im Streit um das „Pflegeförderprogramm“ der Bundesregierung verglichen wir uns 2012 mit dem Arbeitgeber vor dem BAG. Fortan hatten Rotkreuzschwestern „bei uns“ Wahlrecht – und seit 2017 auch den TVöD. Mit Ausdauer zum Ziel: Das Ende des „Ordensprivilegs“ führte zu direkter Mitbestimmung und in die Tarifbindung.