Betriebsräte-Mobbing unterscheidet sich von den konventionellen Aktivitäten der Arbeitgeber gegen Betriebsräte insofern, als dass sie nicht nur partiell aggressive Praktiken einsetzen, sondern systematische Kampagnen gegen Betriebsräte geplant und umgesetzt werden. Hierzu setzen die Arbeitgeber auch Amtsenthebungsverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG ein. In dem Fachforum sollen u.a. Abwehrstrategien skizziert werden.