Die Einigungsstelle – Wie wir sie klug und effektiv einsetzen
Viele wissen, dass die Einigungsstelle angerufen wird, wenn die Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen scheitern. Es gibt jedoch im Betriebsverfassungsgesetz noch viel mehr Anwendungsfälle für die Einigungsstelle, die oft in Vergessenheit geraten, wie zum Beispiel bei Beschwerdeverfahren. Der Vortrag soll insbesondere die weniger gängigen Einigungsstellenverfahren in Erinnerung rufen. Zudem wissen Betriebsräte oft nicht, ob die Anrufung der Einigungsstelle taktisch klug ist oder alles nur noch schlimmer macht. Dies im Einzelfall richtig einschätzen zu können, ist ebenfalls Ziel dieses Fachforums.