Zielsetzung war, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, welches einerseits den Herausforderungen und Aufgaben aller Unternehmensbereiche gewachsen ist und welches auch im Umgang mit den erfassten Arbeitszeiten, den neuen Anforderungen und Interessen der Arbeitnehmerwelt nachkommt. Dementsprechend trägt ein solches Zeiterfassungssystem auch zur Sicherung und Weiterentwicklung des Unternehmens bei. Zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer wurden Arbeitszeitgrenzen, Arbeitszeitkonten und Ampelregelungen (Regelung zur Unter- und Überschreitung von Arbeitszeitsalden) definiert sowie auch sich daraus ergebende Maßnahmen festgelegt (u.a. Freizeitausgleich). Des Weiteren wurden Zuschläge für Arbeiten außerhalb der definierten Zeitrahmen verhandelt und implementiert (Samstag, Sonntag, Nacht, etc.), die für alle durch das Gremium vertretenen Unternehmensteile gelten, um den Leistungen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.
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