Vieler Betriebsräte der Deutschen Post führten jahrelange Auseinandersetzungen mit den ArbeitgebervertreterInnen der Niederlassungen und Betrieben über die richtige Befragungsmethodik bei Gefährdungsbeurteilungen und den daraus folgenden Maßnahmen bei Problemanzeigen. Schließlich konnte sich der Gesamtbetriebsrat mit Unterstützung von ver.di mit der Deutsche Post AG auf ein Vorgehen einigen, das nun in den Betrieben gestaltet und mit geeigneten Maßnahmen versehen werden kann. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung „Psychologische Belastung“ wird zukünftig ein dreistufiges Verfahren zur Ermittlung psychischer Belastung im Betrieb angewendet. Gemeinsam mit dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uniklinik RWTH Aachen wurde ein dezidierter Maßnahmenkatalog erarbeitet, der speziell auf die psychischen Belastungsfaktoren der Mitarbeiter der Post zugeschnitten ist.
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