Internationales Rahmenabkommen und sein Meldesystem zur Mitbestimmung

Das Internationale Rahmenabkommen der thyssenkrupp AG sichert allen Beschäftigten bei thyssenkrupp Mindeststandards an Menschen- und Arbeitsrechten zu, welche sich vornehmlich an den ILO Kernarbeitsnormen orientieren. Zudem verfügt das Abkommen über einen Kontrollmechanismus, der aus einem Meldesystem, bei dem Beschäftigte Verstöße gegen das Abkommen melden können und einem eingesetzten Internationalen Ausschuss besteht, der zur Kontrolle und zum regelmäßigen Dialog über die Einhaltung und Umsetzung des Rahmenabkommens dient. Das Besondere an dem Rahmenabkommen, dem Meldesystem und dem Internationalen Ausschuss ist, dass der Konzernbetriebsrat – im Gegensatz zu anderen Rahmenabkommen – die Möglichkeit hat, direkt Verstöße gegen das Rahmenabkommen zu registrieren und entsprechend zu reagieren. Der Konzernbetriebsrat war also nicht nur bei der Initiierung des Abkommens treibende Kraft, sondern auch bei seiner Umsetzung und Überwachung.