Kein Tendenzschutz für Unternehmen im Non-Profit Bereich, volles Mitbestimmungsrecht in einer karitativen Organisation
Auch in karitativen und gemeinnützigen Organisationen ist eine starke Mitbestimmung ein wichtiger Bestandteil einer modernen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Beschäftigte leisten hier häufig gesellschaftlich besonders wertvolle Arbeit – umso wichtiger ist es, dass ihre Interessen durch wirksame Beteiligungsrechte vertreten werden.
Greift der sogenannte Tendenzschutz nicht, stehen dem Betriebsrat die umfassenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu. Damit kann er aktiv Einfluss auf zentrale Themen wie Arbeitsbedingungen, personelle Maßnahmen, betriebliche Veränderungen und die Gestaltung des Arbeitsumfelds nehmen.
















