KI-Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung
Im Konzern sollen immer mehr KI-Module und Software mit KI-Funktionen eingeführt werden. Der Konzernbetriebsrat hat sich zusammen mit dem Arbeitgeber darum bemüht, zunächst eine Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung aufzusetzen, um für die Einführung einzelner KI, KI-Module oder Software mit KI-Funktionen einen Rahmen vorzugeben, um die individuellen notwendigen Regelungen zukünftig schlank halten zu können. Dabei geht die Vereinbarung über die Regelungen der EU hinaus.