Aufwand und Inhalt von Betriebsratsarbeit stehen in direktem Zusammenhang mit der Organisationsstruktur des Betriebes. Im Fall der Rotkreuzschwestern wurde es durch die Hartnäckigkeit des Betriebsrates möglich, eine volle Integration der Kolleg*innen in die Belegschaft und die Anerkennung ihrer Arbeitnehmer-Eigenschaft einschließlich ihrer Wählbarkeit in den Betriebsrat zu erreichen. Damit stimmen Betriebsratsgröße, Arbeitsaufwand und Zuständigkeit. Aktuell arbeiten wir an der Verbesserung von Freistellungen nach §§ 37 und 38 auf legalem Weg. Das Vorgehen wird erläutert und diskutiert.