Der europäische Betriebsrat der Solvay, eines multinationalen Chemiekonzerns mit Sitz in Belgien, hat in 2018 eine europäische Charta (Rahmenabkommen) über die Anerkennung und Evaluierung von Gewerkschafts- und Betriebsratsmandaten der im europäischen Betriebsrat vertretenen Länder abgeschlossen. Ziel ist es, die Arbeit von ArbeitnehmervertreterInnen attraktiver zu machen und somit Beschäftigte für ein Engagement in den Arbeitnehmervertretungen zu motivieren. In Deutschland vollzog der Gesamtbetriebsrat das Abkommen mit einer Regelungsabrede, die beinhaltet, dass eine mit Gesamtbetriebsratsmitgliedern und Unternehmensvertretern besetzte Kommission in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung der während der Betriebsratstätigkeit erworbenen und weiterentwickelten Kompetenzen vornimmt. Der Arbeitgeber erkennt diese Kompetenzen als für die berufliche Entwicklung relevant an, was zu einer Neudefinition der Vergleichsgruppen führen kann. Somit können die tatsächlich angewendeten Kompetenzen von Betriebsratsmitgliedern Auswirkungen auf die betriebsübliche berufliche Entwicklung und damit auch auf betriebsübliche Bewerbungsverfahren und Fragen der Eingruppierung und des Arbeitsentgeltes entfalten. Der oftmals geäußerten Befürchtung, das Betriebsratsamt bedeute einen Karriereknick, wird so aktiv entgegengewirkt.
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