Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verpflegungslösungen im Unternehmen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG
Der Vortrag widmet sich dem § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG sowie der Frage, in welchem Umfang Betriebsräte innerhalb von Unternehmen ein Mitbestimmungsrecht bei der Gemeinschaftsverpflegung der Mitarbeitenden haben.
Zudem wird aufgezeigt, welchen nachhaltigen und positiven Beitrag eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit warmen Mahlzeiten zur Mitarbeiterbindung leisten kann – insbesondere zur verlässlichen Verpflegung von Mitarbeitenden in Rand- und Nachtschichten, in denen klassische Kantinenangebote nicht zur Verfügung stehen.












