Sozialbudget für Mitarbeiter in Notlagen

Mit der Betriebsvereinbarung „Sozialbudget“ hat der Betriebsrat ein wirksames Instrument geschaffen, um Beschäftigte in persönlichen Notlagen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Nach mehr als 15 Jahren Einsatz gelang es erstmals, den Arbeitgeber von einem jährlich finanzierten Sozialfonds zu überzeugen. Das Sozialbudget hilft unter anderem bei schweren Erkrankungen, Pflegefällen, Wohnungsbränden oder außergewöhnlichen finanziellen Belastungen und umfasst zusätzlich eine Unterstützung für Hinterbliebene im Todesfall eines Beschäftigten. Ein paritätisch besetztes Gremium entscheidet anhand klarer Kriterien und unter strenger Vertraulichkeit über die Anträge. Das Projekt stärkt den sozialen Zusammenhalt im Unternehmen, entlastet Beschäftigte in existenziellen Situationen und zeigt eindrucksvoll, wie Mitbestimmung nachhaltige und menschliche Lösungen für außergewöhnliche Lebenslagen schaffen kann.