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Wir schützen unsere Kolleg*innen – Maskenpflicht & Arbeitskleidung in der Pflege

Mit Detlev Beyer-Peters - AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen
Am 11.11.2021 um Uhr
Ein Jahr lang hat der Corona-Virus SARS-CoV-2 die Lebensbedingungen in den Pflegeheimen auf den Kopf gestellt. Dieser gefährliche Virus hat nicht nur Mängel bei den personellen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sondern auch beim Infektionsschutz und der Hygiene in den stationären Pflegeeinrichtungen offenbart. Eine monatelanger Auseinandersetzung um die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken endete mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung und war die bedeutsamste Maßnahme des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten. Dabei müsste das Tragen von FFP2-Masken bei bestimmten Infektionserregern zum Standard von Altenpflegeheimen auch außerhalb von Pandemiezeiten gehören. Denn die zunehmende Multimorbidität und Demenz der Bewohner*innen machen sie anfälliger für Infektionen. Infektionen der Risikogruppe 2 sind in solchen Einrichtungen schon seit langem nichts Außergewöhnliches mehr. MRSA-, Clostridien- und Salmonellen-Bakterien, Noro- und Herpes-Viren, Krätze-Parasiten und Candida-Albicans-Pilz sind nur einige der sich hier immer wieder ausbreitenden Erreger. Deshalb hat sich der Betriebsrat schon seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der Verbreitung von Krankheitserregern über die private Kleidung, die die Pflegekräfte nicht nur bei der Arbeit tragen, Einhalt geboten wird. Der Betriebsrat hat alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um zu erreichen, dass die Träger von Altenpflegeheimen ihrer Pflicht nachkommen, allen Pflegekräften dienstliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und mindestens alle zwei Tage desinfizierend zu reinigen. Erst jüngst hat der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. die Entscheidung getroffen, dieser Verpflichtung in seinen 57 Seniorenzentren Schritt für Schritt nachzukommen. Wir hoffen, dass andere Träger diesem guten Beispiel folgen.

Referent*innen

Detlev Beyer-Peters

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