Sozialwahl 2023 – Deine Stimme. Deine Wahl.
Im Frühjahr 2023 findet die nächste Sozialwahl statt. Es ist nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament die drittgrößte Wahl in
unserem Land. 50 Millionen Versicherte, Rentner und Rentnerinnen haben die Möglichkeit, die Zukunft der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der
Ersatzkassen für die nächsten sechs Jahre aktiv mitzugestalten.
Bei der Sozialwahl wählen sie das „Parlament“, also die Vertreterversammlung und die Verwaltungsräte der Sozialversicherungsträger neu: Hier vertreten ehrenamtlich
engagierte Frauen und Männer die Interessen der Rentnerinnen, Rentner und Versicherten kompetent gegenüber Politik und Gesetzgeber. So entscheiden die
Wählerinnen und Wähler indirekt mit, wie das Geld in Rente und Gesundheit ausgegeben wird, wie Rechtsfragen ausgelegt oder wie Rehabilitationsleistungen
gestaltet werden: etwa, indem Wünsche der Versicherten bei der Auswahl einer Reha-Klinik nun stärker berücksichtigt werden oder Satzungsleistungen wie zum
Beispiel Bonusprogramme, Wahltarife oder besondere Versorgungsformen verbessert wurden. In Widerspruchsausschüssen nehmen die gewählten
Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter die Aufgabe wahr, das Verwaltungshandeln der Krankenkassen zu überprüfen, wodurch sie ein wichtiger
Ansprechpartner für Versicherte sind.
Die Kandierenden für die Sozialparlamente treten in Listen an, die traditionell von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und
berufspolitischen Zielen aufgestellt werden. Neben ihnen können auch freie Listen von Versicherten kandidieren. Eine Übersicht der wählbaren Listen finden Sie ab
Januar im Internet unter www.sozialwahl.de.
„Ab dem 11. April 2023 werden die Wahlunterlagen verschickt. „Dann liegt es an den Wählerinnen und Wählern. Sie müssen die Wahlbriefumschläge rechtzeitig
abschicken, damit diese die Wahlausschüsse spätestens am 31. Mai 2023 erreichen“, so Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen.