Wir gestalten mit!
Die Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches Versicherungssystem, das als Teil der sozialen Sicherung eine herausragende Rolle spielt. Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst. Sie sind organisatorisch und finanziell unabhängig vom Staat. Die Selbstverwaltung und damit die Mitwirkung und Beteiligung der Versichertengemeinschaft war seit jeher das tragende Prinzip der Sozialversicherung.
Alle sechs Jahre werden die Vertreter*innen der Versicherten neu gewählt (Sozialversicherungswahlen; kurz: Sozialwahlen).
Die Arbeitnehmer*innen sowie die Arbeitgeber*innen sind dabei zu gleichen Teilen unmittelbar an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen beteiligt. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen über die soziale Sicherheit in Deutschland einfließen.
Auch die Gewerkschaften stellen sich mit eigenen Listen zur Wahl und gestalten die Sozialversicherungen mit. Die gewerkschaftlichen Vertreter*innen sind infolge ihrer Tätigkeiten oder in Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben zum Beispiel im Betriebs- oder Personalrat geübt darin, unterschiedliche Interessenlagen zu erkennen, Strategien zu entwickeln und ergebnisorientierte Verhandlungen zu führen. Sie kennen die Argumente und Bestrebungen aller Beteiligten und haben Erfahrung im Umgang mit ihnen.
sozial wählen – Gewerkschaften wählen!