Auch in karitativen und gemeinnützigen Organisationen ist eine starke Mitbestimmung ein wichtiger Bestandteil einer modernen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Beschäftigte leisten hier häufig gesellschaftlich besonders wertvolle Arbeit – umso wichtiger ist es, dass ihre Interessen durch wirksame Beteiligungsrechte vertreten werden.
Greift der sogenannte Tendenzschutz nicht, stehen dem Betriebsrat die umfassenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu. Damit kann er aktiv Einfluss auf zentrale Themen wie Arbeitsbedingungen, personelle Maßnahmen, betriebliche Veränderungen und die Gestaltung des Arbeitsumfelds nehmen.




















