Nach einer tiefgreifenden Betriebsspaltung und der Vereinbarung folgenreicher Kooperationen drohte den Betriebsräten der Schön Kliniken eine Schwächung der Mitbestimmung. Der Arbeitgeber spekulierte darauf, dass durch die fehlenden GBR- und KBR-Strukturen regelungsfreie Zonen entstehen würden. Diese Rechnung wurde jedoch ohne die Betriebsräte der Schön-Kliniken gemacht, die trotz der großen Steinen, die ihnen in den Weg gelegt wurden, "kurzerhand" neue Mitbestimmungsstrukturen aufbauten. Durch das Engagement der Kolleg*innen wurden die Rechte der Beschäftigten und die Durchsetzungsfähigkeit der Mitbestimmung im Gesundheitskonzern gesichert.

















