Grundsätzlich muss Gewerkschaften und ihren Beauftragten zur Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßig geschützten Rechte Zugang zum Betrieb gewährt werden. Dies funktioniert nicht immer reibungslos und Gewerkschaften und Betriebsräte sind diesbezüglich auch im digitalen Zeitalter vor besondere Herausforderungen gestellt.
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