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EU-Lieferkettengesetz: Wie Betriebsräte die neuen Regeln im Kampf für Menschenrechte nutzen können

Mit

Isabelle Schömann

Am 08.11.2022 – Dienstag

von 15:50 bis 16:50

Raum: Kaminzimmer

Am 1. Januar 2023 wird das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft treten und damit erstmalig Unternehmen in die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten nehmen. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über ein europäisches Lieferkettengesetz verhandelt. Dieses Forum soll einen Überblick über die neuen Berichtspflichten nach deutschem und europäischem Recht geben. Wo liegen die Gemeinsamkeiten, wo die Unterschiede, welche Rolle kommt den Betriebsräten und Gewerkschaften zu und wie können sie diese im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und für die Einhaltung von Menschenrechten nutzen? Wie steht das neue EU-Gesetz im Spannungsfeld zu anderen EU-Vorhaben wie der nichtfinanziellen Berichterstattung, der europäischen strategischen Autonomie sowie der Neuausrichtung und Sicherung von Lieferketten im Zuge der COVID-19-Epidemie und des Ukrainekrieges?

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