Nachhaltigkeitsthemen erhalten in den Unternehmen eine immer größere Aufmerksamkeit. Dazu tragen auch eine Reihe von rechtlichen Vorschriften zu Berichterstattungspflichten, die EU-Taxonomieverordnung oder das ab 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei. Welche Folgen haben diese neuen rechtlichen Anforderungen für die Unternehmen und welche Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte ergeben sich hieraus für Betriebsräte?
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