Die unzureichenden Hygiene- und Infektionsstandards im AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen wurden in der Pandemie offensichtlich. Der Betriebsrat wollte diese Umstände nicht länger hinnehmen und schöpfte alle rechtlichen, politischen und öffentlichen Mittel aus um per Einigungsstelle, Gerichtsurteil und einer Empfehlung der Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber zu einem adäquaten Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu verpflichten.
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