
Für den BetriebsrätePreis können sich bewerben:
Es können Projekte eingereicht werden, die in den letzten zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden und die zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Bewältigung und Abwendung von Krisen im Betrieb geführt haben.
Bewertet wird der erzielte Erfolg des Projekts, insbesondere dessen Wirkung auf die Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherung und Mitbestimmung im Betrieb, einschließlich Verbesserungen in Bereichen wie Lohn, Arbeitszeit, Vielfalt und rechtlicher Absicherung.
Bewertet wird außerdem das Vorgehen im Prozess: Wurde strukturiert gearbeitet, das Gremium und die Beschäftigten intensiv eingebunden? Wurde zielführend mit Arbeitgeber, Stakeholdern und ggf. der Öffentlichkeit kooperiert? Wichtig sind auch Innovationsgrad und Übertragbarkeit auf andere Betriebe und Branchen.
Alle Mitglieder der Jury sind oder waren Betriebsrät*innen und wissen genau, worauf es ankommt. Sie wissen das unglaubliche Engagement von Betriebsrät*innen zu schätzen und zu würdigen. Die Jury legt die Nominierungen fest, die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Die Entscheidung ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.
Mit der Einreichung einer Bewerbung zum BetriebsrätePreis des Deutschen BetriebsräteTag erklärt sich der Absender damit einverstanden, dass das eingereichte Projekt – ganz oder in Auszügen – vom DBRT veröffentlicht sowie in Wort und Bild darüber berichtet wird. Dies kann sowohl in Printmedien als auch online erfolgen.
Der Teilnahmeschluss ist der 30. Mai 2026. Bis zu diesem Tag kannst Du Dein Projekt einreichen.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen kannst Du uns selbstverständlich kontaktieren unter betriebsraetepreis@betriebsraetetag.de