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AGB

Geschäftsbedingungen für den Deutschen BetriebsräteTag

Diese Geschäftsbedingungen gelten für folgende Leistungen und Produkte, die Sie auswählen:

 

Inhalt

Allgemeine Bedingungen

Besondere Bedingungen für Deutscher BetriebsräteTagOnline

Besondere Bedingungen für die Content-Plattform

Besondere Bedingungen für Präsenz-Veranstaltungen

Besondere Bedingungen für digitale Live-Events und Online-Fachforen

Besondere Bedingungen für Waren und Gegenstände

 

A. Allgemeine Bedingungen

1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen und besonderen Bedingungen gelten für die persönliche oder digitale Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, digitalen Live-Formaten (auch Online-Fachforen), Online-Veranstaltungen sowie für die Nutzung der digitalen Content-Plattform und den damit verbundenen Leistungen zwischen der Firma MIT Institut GmbH, Lyngsbergstraße 103, 53177 Bonn als Anbieter („wir“) mit dem Vertragspartner ("Sie").

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Die Allgemeinen Bedingungen (A.) gelten für alle unsere Leistungen und Produkte gleichermaßen. Soweit in den besonderen Bedingungen (B. bis F.) abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Allgemeinen Bedingungen vor.

Die Produkte DBRTOnline (in den Ausführungen „Basic“ und „Premium“), das DBRTPräsenz.Upgrade und die DBRTPräsenz.FlexOption sind nur für Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen) und deren Mitglieder sowie hauptamtlich Beschäftigte von Gewerkschaften (für diese Gruppe ausgenommen DBRTPräsenz.FlexOption) buchbar. Buchungen anderer als der in Satz 1 genannten Kundengruppen werden, auch im Falle der Buchung über das gleiche Buchungsformular, jeweils individualvertraglich und ggf. zu anderen als den angebotenen Konditionen geregelt. Liegt im Falle der Buchung eines Kunden aus einer solchen, nicht in Satz 1 genannten, Kundengruppe keine individualvertragliche Regelung vor, dann gelten die Regelungen dieser AGB analog auch für den entsprechenden Vertragspartner.

2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

Durch die Übermittlung Ihrer Buchungserklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post, über das Buchungsformular auf unserer Internetseite oder durch mündliche Absprache geben Sie ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.

Für Buchungen/Käufe durch Arbeitnehmervertretungen, deren Mitglieder oder beauftragte Dritte ist das Vorliegen eines, nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, ordentlich gefassten und zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie das Vorliegen einer gültigen Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers erforderlich. Fehlen Beschluss oder Kostenübernahmeerklärung oder stellen sich als unwirksam heraus, so ist Vertragspartner und Kostenschuldner das Gremienmitglied oder die Person bzw. die Personen, die in der Buchung als Nutzer/Teilnehmer/Abnehmer benannt ist/sind. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für die kostenfreie Produktvariante „DBRTOnline.Basic“.

Die Person, die nicht selbst alleiniger Nutzer/Teilnehmer/Abnehmer ist (die also nicht ausschließlich für sich selbst bucht, erwirbt oder bestellt), steht dafür ein, dass die zweite Person und weitere Personen, die unsere Leistungen erhalten soll/sollen (DBRTOnline-Nutzung, die Teilnahmeberechtigungen zu Online- oder Präsenzveranstaltungen, die Waren usw.), diese Bedingungen erhält und akzeptiert.

Soweit Vertragsgegenstand DBRTOnline.Premium, DBRTPräsenz.Upgrade oder DBRTPräsenz.FlexOption ist, endet der Vertrag und damit die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten nicht mit Ablauf des ausgewiesenen Nutzungszeitraumes, sondern fällt automatisch auf den Leistungsumfang von DBRTOnline.Basic zurück. Es gelten dann die Bedingungen für das Produkt DBRTOnline.Basic. Die Löschung der Daten erfolgt nach aktiver Löschung des Nutzerprofils durch den Nutzer entsprechend den Informationen in unseren Datenschutzhinweisen.

3 Vertragsgegenstand

Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Produktbeschreibung, die der Bestellung/dem Kauf zugrunde liegt. Für alle Vertragsgegenstände, mit Ausnahme mancher Waren und Gegenstände nach Abschnitt F, gilt, dass sie Zugang zu aktuellen und relevanten Fachinhalten für die Arbeitnehmer-Interessenvertretung ermöglichen. Die Erlangung und Vertiefung dieser Kenntnisse ist für eine sach- und fachgerechte Arbeit von Betriebsräten, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG und entsprechend LPersVG sowie § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich.

Aufgrund der Kombination von digitalen und nicht digitalen Elementen ist der Deutsche BetriebsräteTag ein sog. integriertes hybrides Bildungs- & Schulungsangebot (Blended Learning).

Die Form der Bereitstellung der Fachinhalte ist abhängig von der Produktauswahl, aber auch von der Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie und vergleichbarer Ereignisse, die die Darbietung einzelner Bestandteile erschweren oder unmöglich machen. Dies ist insoweit zulässig, wie die Darbietungsmöglichkeiten dem Charakter des ausgewählten Produkts genügen. Soweit nicht anders angeboten oder vereinbart, können wir ausgewiesene Fachinhalte wahlweise als digitales Live-Format, als Videoaufnahme, als Datei (z.B. Power Point-Präsentation) und/oder als Präsenzvortrag darbieten.

Wir können einzelne Bestandteile des Vertragsgegenstands ändern, wenn dies erforderlich ist und damit nicht wesentliche Teile des Vertragsgegenstands verändert werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung gezahlter Gebühren, wenn die Änderung nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar und nicht wesentlich ist.

Wir schulden eine ordnungsgemäße Auswahl von Referenten und Sprechern, sind aber nicht verantwortlich für deren Inhalte, für deren Art der Vermittlung und deren Behauptungen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder Sprecher, soweit dieser nicht ausdrücklich als fester und fachlich besonders prägender Bestandteil der Veranstaltung zugesichert ist. Dies gilt insbesondere für Politiker (auch a.D.) aus Bundestag, Landtagen oder Kommunen aber auch für hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, Gerichten und Parteien sowie für Mitglieder aus Vorstands- oder Aufsichtsgremien von Gewerkschaften sowie sonstiger Organisationen und Unternehmen; wir schulden aber bei einer Absage den Versuch, für angemessenen Ersatz zu sorgen.

Auf Referenten oder Sprecher die als “angefragt” angeboten werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch.

Soweit dadurch ein Ausfall eines Referenten oder Sprechers oder sonstiger Leistungen vermieden werden kann, oder es die Umstände erfordern, gilt eine Übertragung des Vortrags auch dann unter der Maßgabe des Absatz 3 als vertragsgemäß, wenn diese in einen anderen Veranstaltungsraum, online bzw. per Video erfolgt oder von Ihnen in einem anderen Veranstaltungsraum oder online bzw. digital empfangen und wahrgenommen werden kann.

Wir sind berechtigt, Ihnen über die von Ihnen angegebenen Kommunikationsmittel Informationen zur Veranstaltung zukommen zu lassen.

Veranstaltungssprache und Sprache der zur Verfügung gestellten Inhalte ist deutsch, soweit nichts anderes in den Angeboten oder Bekanntmachungen gekennzeichnet ist. Haben wir einen Referenten oder Inhalte in einer anderen als der deutschen Sprache angekündigt, sind wir nicht verpflichtet, die Inhalte in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Das Hausrecht, sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch online, obliegt uns.

Auf folgende besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie (oder anderer Epidemien bzw. Pandemien) wird besonders hingewiesen:

Die Höhere Gewalt-Klausel in § 7.

Die Hygienebedingungen für Präsenz-Veranstaltungen in Abschnitt D., dort § 2.

Alle digitalen oder Online-Produkte dürfen pro Vertrag nur durch so viele Personen genutzt werden, wie auch Vertragspartner sind bzw. für die der Vertragspartner namentlich bezahlt hat (named user). Im Falle eines Vertrags über eine Mehrfachlizenz ist der Kunde berechtigt, die Online-Produkte durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

Wir behalten uns vor, Zugangsdaten (z.B. Passwörter, Logins, Meeting/Besprechungs-IDs o.a.) zu DBRTOnline (digitale Live-Formate und Plattform), Online-Fachforen oder anderen digitalen Angeboten, sowie Einlasstickets für Präsenzveranstaltungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen ergibt sich der Vertragsgegenstand aus den besonderen Bedingungen der Abschnitte B. bis F.

4 Teilnehmer- und Nutzungsgebühren

Soweit eine Gebühr oder Kosten für das jeweilige Produkt erhoben werden, ergibt sich ihre Höhe aus unseren Preisangaben oder Angeboten.

Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.

Sämtliche Zahlungen, soweit Nutzungs- oder Teilnahmegebühren oder andere Kosten erhoben werden, sind sofort nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor der Nutzung des Vertragsgegenstandes, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Ist eine Ansicht oder eine Testphase vereinbart, ist die Zahlung nach Ablauf der angebotenen Ansichtszeit bzw. nach der Testphase fällig.

Wir können den Vertrag kündigen bzw. Ihnen den Zutritt bzw. Zugriff auf den Vertragsgegenstand verweigern, wenn der vereinbarte Preis oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig, spätestens vor Beginn der Nutzung des Vertragsgegenstandes, vollständig bezahlt sind. Wir behalten trotzdem den Anspruch auf Zahlung der Nutzungs- oder Teilnahmegebühren und Kosten.

Werden einzelne Leistungen durch Sie ohne unser Verschulden und außerhalb Höherer Gewalt (siehe § 7) nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Nutzungs- und Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Kosten dennoch fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Wir können die vereinbarten Nutzungs- oder Teilnahmegebühren Kosten nachträglich erhöhen, wenn sich Materialherstellungskosten, Materialkosten, Beschaffungskosten, Produktionskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben und/oder Energiekosten, Kosten durch Umweltauflagen, Kosten durch Hygieneauflagen, Kosten durch Währungsregularien, Kosten durch Zolländerungen, Frachtsätze oder öffentliche Abgaben (Faktoren) erhöhen, und wenn diese Kosten unsere vertraglich vereinbarten Leistungen mittelbar oder unmittelbar beeinflussen und wenn zwischen Vertragsschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen. Eine Erhöhung ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einem oder mehreren Faktoren durch eine Kostensenkung bei anderen Faktoren ausgeglichen wird. Reduzieren sich die Kosten der Faktoren, ohne dass die Kostensenkung durch eine Steigerung der Kosten anderer Faktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung durch entsprechende Preissenkung an Sie weiterzugeben. Liegt der neue Gesamtpreis auf Grund der Preiserhöhung bei 20% oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, so können Sie von den Leistungsteilen zurücktreten, die diese Preiserhöhung beinhalten, bei Unteilbarkeit der Leistungen vom gesamten Vertrag. Ein Rücktritt ist zeitlich aber nur unverzüglich nach unserer Mitteilung an Sie über die Preiserhöhung möglich. Wir sind bei über 20%-igen Preiserhöhungen berechtigt, unsere Preiserhöhung unter die auflösende Bedingung zu stellen, dass Sie nicht zurücktreten und im Falle einer Rücktrittserklärung die Preiserhöhung wieder zurückzunehmen, so dass der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen ist.

5 Urheberrechte

Die Ihnen ausgehändigten oder überlassenen oder zugänglich gemachten Unterlagen und Dateien (Video- & Tonaufnahmen, Bilder, Präsentationen, Handouts, Skripte usw.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Sie dürfen die Unterlagen und Dateien nur für den Privatgebrauch oder für den Dienstgebrauch vertragsgemäß im Rahmen der Erlaubnisse des Urheberrechtsgesetzes verwerten. Entsprechend wird Ihnen ein Einfaches, nicht übertragbares und auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages eingeräumt.

Foto-, Video- und Tonaufnahmen während der digitalen Live-Formate oder der Präsenzveranstaltung oder Screenshots bzw. Aufzeichnungen der digitalen Inhalte durch Sie sind ausschließlich im Rahmen von angemessener und üblicher Kurzberichterstattung in den (sozialen) Medien (auch unternehmensintern) gestattet. Darüberhinausgehende Verwertungen in den sozialen Medien oder anderen Medien sind von uns vor dieser Verwertung schriftlich zu genehmigen. Ein Mitschneiden (auch auszugweise) zum Zwecke der Veröffentlichung, Weitergabe oder persönlichen Dokumentation ist in jedem Falle untersagt.

6 Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Eine kostenpflichtige Stornierung nach monatlich gestaffelten Stornierungsstufen ist ausschließlich nach den Regelungen aus Abschnitt D § 8 (1) möglich. Unberührt hiervon bleiben Ihre gesetzlichen Rechte wie Kündigung, Rücktritt, Anfechtung usw., soweit nicht anders vereinbart.

7 Höhere Gewalt

Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages bzw. des Vertragsgegenstandes oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn einer unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte der Präsenzveranstaltung, die für die digitalen Live-Formate genutzte Plattform oder der Hoster der Content-Plattform) aufgrund Höherer Gewalt seine Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann. In diesen Fällen erstatten wir bereits bezahlte Teilnehmergebühren (ggf. teilweise) zurück. Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen nicht.

Führt die Höhere Gewalt zur Unmöglichkeit einer Präsenzveranstaltung, sind damit in Produktzusammenhang stehende digitale Live-Formate davon nur betroffen, wenn deren Durchführung auch unmöglich oder unzumutbar für Sie oder uns geworden ist. Die vertraglich vereinbarte Nutzung unserer Online-Plattform ist davon nur betroffen, wenn auch deren Zurverfügungstellung oder Nutzung mehr als nur unerheblich unmöglich oder in hohem Maße unzumutbar geworden ist.

Behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen bzw. Verfügungen zur Schließung des Betriebs entsprechen der Höheren Gewalt aus Absatz 1, soweit nicht wir diese Verfügung schuldhaft verursacht haben.

Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1 auch die Empfehlung von staatlicher Seite (Bund, Land, Kommune, Ministerien, Behörden) gilt, Veranstaltungen nicht oder nicht in dem geplanten Umfang als Präsenzveranstaltungen durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus, eines extremen Naturereignisses wie Hochwasser oder einer Terrorwarnung).

Es wird widerleglich vermutet, dass wir uns auf Höhere Gewalt im Sinne von Absatz 1 berufen können, wenn vergleichbare Präsenzveranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass wir uns nicht auf Höhere Gewalt berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.

Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Ausstellern oder Referenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an den digitalen Live-Formaten oder einer Präsenzveranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltungen verloren geht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltungen mit der Rechtsfolge des Absatz 1 abzusagen.

Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn die Durchführung einer Präsenzveranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der Behörden, der Fachverbände oder der Veranstaltungsstätte, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, wirtschaftlich unzumutbar ist. In diesem Fall können wir uns gemäß Absatz 1 auf Höhere Gewalt berufen.

Wird einem Teilnehmer der Eintritt oder die weitere Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung verweigert, und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, so gilt dieser Umstand als Höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1.
Behaupten Sie vor Ort oder ohne Erscheinen das Vorliegen von Krankheitssymptomen, die eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflagen unmöglich machen, können wir die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflage nicht möglich wäre, ist oder war.

Als milderes Mittel vor einer Absage der gesamten Veranstaltung oder Teilen davon als Präsenzveranstaltung aufgrund Höherer Gewalt sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchzuführen und/oder die entsprechenden Inhalte auf der Content-Plattform als Aufzeichnung oder in einem anderen Format zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die Teilnehmergebühren angemessen anzupassen und etwaige Mehrzahlungen zu erstatten. Es entstehen durch eine Höhere Gewalt bedingte Verlegung in den digitalen Bereich keine Schadenersatzansprüche gegen uns. Wir sind nicht verpflichtet, ausgeschriebene Inhalte, die bereits in digitalen Live-Formaten oder auf der Content-Plattform bereitgestellt wurden, erneut anzubieten.

Dies gilt auch, soweit wir nur einen Teil der Teilnehmer zur Präsenzveranstaltung zulassen, den anderen Teilnehmern im Übrigen die Auslieferung der Veranstaltung auf digitalem Weg anbieten.

Wir können die Präsenzveranstaltung und die digitalen Live-Formate auch aus Gründen der Pietät absagen bzw. Ihnen einen alternativen Termin anbieten. Pietätsgründe sind gegeben, wenn zumindest auch in der Region des Veranstaltungsortes Trauerbeflaggung angeordnet ist oder vorgenommen wird oder sie bevorsteht, oder wenn ein schwerer Unfall bzw. Unglück innerhalb 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geschieht, über das in der Region des Veranstaltungsortes in der überwiegenden Anzahl der Medien berichtet wird, oder wenn der Vorfall vor mehr als 24 Stunden geschehen ist, aber die Berichterstattung in der überwiegenden Anzahl der Medien durch Sondersendungen noch präsent ist, oder wenn vergleichbare Veranstaltungen aufgrund desselben Vorfalls abgesagt werden. In diesem Fall erstatten wir etwa bereits bezahlte Teilnehmergebühren ohne etwa angefallene Vorverkaufsgebühren zurück, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8 Unsere Haftung

Pflichtverletzungen, die zu Sach- oder Vermögensschäden führen:

Bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.

Wir haften bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. „Unwesentlich“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag nicht prägen und auf die Sie nicht vertrauen dürfen.

Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes 1 gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

Pflichtverletzungen, die zur Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führen:

Wir haften für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Ihnen.

Gesetzlich zwingende Haftung:

Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

Erstreckung dieser Klausel auf Beschäftigte, Organe, Erfüllungsgehilfen u.a.:

Die Haftungsbeschränkungen in Absatz 1 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.

9 Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz vereinbart, wenn Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir sind dann aber auch berechtigt, in diesem Fall an Ihrem Geschäftssitz zu klagen.

Rechtswahl:

Wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB) sind, gilt: Es gilt deutsches Recht.

Wenn Sie Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt: Für diese AGB und die Vertragsbeziehung mit Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen EU-Rechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben jedoch unberührt. Insbesondere gilt aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 593/2008, (so genannte „Rom-I-Verordnung“) in deren räumlichem Anwendungsbereich: Soweit das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (nachstehend „Wohnsitzrecht“), Bestimmungen zu Ihrem Schutz enthält, von denen nach dem Wohnsitzrecht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, gelten für Sie die (günstigeren) Bestimmungen Ihres Wohnsitzrechts. Sie genießen also trotz der Rechtswahl gemäß Satz 1 stets den Schutz der zwingenden Bestimmungen Ihres Wohnsitzrechts.

B. Besondere Bedingungen für Deutscher BetriebsräteTagOnline

1 Geltungsbereich

Diese besonderen Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Bedingungen aus Abschnitt A, soweit Sie das Produkt Deutscher BetriebsräteTagOnline (im Folgenden DBRTOnline) ausgewählt haben und umfassen alle ausgeschriebenen Varianten von DBRTOnline, z.B. „Basic“ und „Premium“.

2 Allgemeines

DBRTOnline ermöglicht Online-Zugang zu aktuellen und relevanten digitalen Fachinhalten für die Arbeitnehmer-Interessenvertretung.

Die Buchung von DBRTOnline berechtigt zum Zugang zu folgenden Angeboten, mittels derer Fachinhalte bereitgestellt werden:

Digitale Live-Formate im Sinne von Abschnitt E. (z.B. Online-Fachforen).

Digitale Content-Plattform im Sinne von Abschnitt C. (z.B. Videoaufnahmen von Fachforen und digitalen Live-Formanten, digitale Betriebsvereinbarung und andere Dokumente, Fachartikel, Power-Point-Präsentationen o.a.).

Der Umfang dieses Zugangs und die Nutzungsdauer richten sich nach der ausgewählten Produktvariante (z.B. „Basic“ oder „Premium“).

Die Buchung von DBRTOnline in der Variante „Premium“ ermöglicht das Zubuchen eines kostenpflichtigen Präsenz-Upgrades (auch „DBRTPräsenz.Upgrade“ genannt). Dieses berechtigt zur Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung. Die Buchung des Präsenz-Upgrades ist also ausschließlich in Kombination mit DBRTOnline.Premium möglich. Die Buchung von DBRTOnline in der Variante „Premium“ ist aber auch als alleiniges Produkt ohne Präsenz-Upgrade buchbar.

Im Rahmen der Produktvariante „Premium“ ist der Zugang zu den digitalen Live-Formaten und der Plattform begrenzt auf das ausgeschriebene Kalenderjahr. Danach gelten die Bestimmungen von Abschnitt A., dort § 2 (5). Das Präsenz-Upgrade gilt jeweils für die Präsenzveranstaltung des Kalenderjahres, für das der DBRTOnline-Zugang gebucht wurde. Satz 1 und 2 gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3 Teilbarkeit bei Höherer Gewalt

Für einen vereinbarten mehrmonatigen Zugang zu DBRTOnline gilt: Wird der Vertrag aufgrund Höherer Gewalt im Sinne von Abschnitt A., dort § 7, vorzeitig beendet oder unterbrochen, so wird die Teilbarkeit der Leistung nach vollen Monaten vereinbart. D.h. bei einer vorzeitigen Beendigung nach bspw. 3,5 Monaten wäre die Vergütung an den 3 vollen Monaten zu bemessen, und etwa darüber hinausgehende und bereits bezahlte Gebühren zu erstatten.

4 Kündigung, Ersatznutzer

DBRTOnline in der Variante „Premium“ als Einzelprodukt ist nicht kostenfrei stornierbar.

Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes analog § 626 BGB möglich.

Gerne akzeptieren wir unterjährig für jeweils die Restlaufzeit des Zugangs zu DBRTOnline.Premium ohne zusätzliche Kosten maximal einen Ersatznutzer für die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden exklusiven digitalen Live-Formate sowie den noch verbleibenden Zugang zur Plattform, soweit dieser diese Bedingungen anerkennt. In diesem Fall werden die Zugangsdaten inklusive aller Rechte und Pflichten auf den Ersatznutzer übertragen. Der ursprüngliche Nutzer verliert alle Nutzungsrechte. Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatznutzer einzubeziehen, der Ihren Platz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.

C. Besondere Bedingungen für die Content-Plattform

1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen

Soweit Vertragsgegenstand das Produkt DBRTOnline.Premium ist oder Sie sonst den Zugang zu unserer Content-Plattform ausgewählt haben, gelten ergänzend die besonderen Bedingungen dieses Abschnitts.

2 Bedingungen für die Nutzung der Content-Plattform

Wir stellen die technischen Möglichkeiten einer Online-Plattform für die Ansicht und teilweise den Download von Fachinhalten zur Verfügung. Unsere vertragliche Pflicht ist die vertragsgemäße Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Plattform.

Der Funktionsumfang der Plattform beschränkt sich zunächst auf das Ansehen bzw. den Download von Dateien (z.B. Videoaufnahmen, Videoverlinkungen, Tonaufnahmen, PDF-Dateien o.a.). Weitere Funktionen werden im späteren Verlauf hinzugefügt. Dies löst jedoch keinen Anspruch auf eine Funktionserweiterung für Sie aus.

Durch die digitale Nutzung unserer Leistungen können zusätzliche Kosten durch Ihren Internet- oder Mobilfunkanbieter entstehen.

Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig und sicher aufzubewahren.

Sie sind für die Aufbringung der für die Nutzung der Plattform notwendigen technischen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese Anforderungen entsprechen dem üblichen Maß und können bei uns erfragt werden.

Mit Blick auf die Zurverfügungstellung von digitalem Content über unsere Plattform schulden wir keine ständige Erreichbarkeit der Plattform. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Leistung beträgt die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit im Jahresmittel mindestens 98 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit unserer Dienstleistungen aufgrund von nicht in unserem Einflussbereich liegenden Problemen – z.B. aufgrund von höherer Gewalt oder dem Verschulden Dritter – nicht gewährleistet ist.

Wartungsarbeiten an der Plattform erfolgen u.a. zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Integrität und Interoperabilität sowie aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes. Soweit wichtige Gründe hierfür vorliegen und unter Berücksichtigung der Belange unserer Kunden können wir während solcher Wartungsarbeiten die Zugriffsmöglichkeiten auf die Plattform vorübergehend einschränken oder ganz einstellen. Wir sind nicht verpflichtet, eine Datensicherung vorzunehmen, d.h. nach Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des vertragsgemäßen Zugriffs auf die Plattform stehen die Inhalte nicht zur Verfügung.

3 Teilbarkeit bei Höherer Gewalt

Für eine vereinbarte mehrmonatige kostenpflichtige Nutzung der Content-Plattform gilt: Wird der Vertrag aufgrund Höherer Gewalt im Sinne von Abschnitt A., dort § 7, vorzeitig beendet oder unterbrochen, so wird die Teilbarkeit der Leistung nach vollen Monaten vereinbart. D.h. bei einer vorzeitigen Beendigung nach bspw. 3,5 Monaten wäre die Vergütung an den 3 vollen Monaten zu bemessen, und etwa darüberhinausgehende und bereits bezahlte Gebühren zu erstatten.

4 Kündigung des Vertrages durch uns

Haben wir im Angebot bzw. in der Werbung eine Mindest-Nutzerzahl angegeben, oder ist der Betrieb der Plattform aufgrund geringer Nutzung nicht wirtschaftlich, können wir den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Nach Maßgabe der Teilbarkeits-Reglung in § 3 erstatten wir bereits bezahlte Gebühren zurück.

5 Kündigung, Ersatznutzer

Eine Kündigung des Teilnahmevertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes analog § 626 BGB möglich.

Gerne akzeptieren wir unterjährig für jeweils die Restlaufzeit des Zugangs zu DBRTOnline.Premium ohne zusätzliche Kosten einen Ersatznutzer für den zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Zugang zur Plattform, soweit dieser die geltenden Bedingungen anerkennt. In diesem Fall werden die Zugangsdaten inklusive aller Rechte und Pflichten auf den Ersatznutzer übertragen. Der ursprüngliche Nutzer verliert alle Nutzungsrechte.

D. Besondere Bedingungen für Präsenz-Veranstaltungen

1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen

Soweit Sie als Produkt die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ausgewählt haben, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) die Bedingungen dieses Abschnitts.

Soweit der Vertragsgegenstand die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung als einer von mehreren Bestandteilen enthält, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) und zu den besonderen Bedingungen von Abschnitt B. die Bedingungen dieses Abschnitts.

2 Sonderregelungen in Bezug auf Corona-Virus/Pandemien und ähnliche Ereignisse

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort bzw. in der Veranstaltungsstätte.

Es gilt als Bedingung der Einlassberechtigung, dass Sie diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen können und werden und an der Einhaltung der Hygieneregeln und Auflagen mitwirken.

Die Hygieneregeln und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite bzw. senden wir Ihnen auf Nachfrage gerne zu. Bitte beachten Sie, dass diese Regeln zu Gunsten des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes jederzeit – auch kurzfristig vor oder während der Veranstaltung – an die dynamische Entwicklung angepasst werden können.

Diese Bestimmungen gelten auch für jede andere Art von Virus bzw. ansteckenden Krankheiten, für die es kein Medikament oder Impfstoff gibt und bei deren Verbreitung die Behörden zumindest im Bundesland des Veranstaltungsortes Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.

3 Sicherheitsüberprüfung

Soweit an einer Präsenzveranstaltung eine Person mit hohem Sicherheitsbedürfnis teilnimmt, ist es möglich, dass das zuständige Landes- bzw. Bundeskriminalamt eine Sicherheitsüberprüfung aller Mit-Anwesenden (z.B. Teilnehmer, Dienstleister, Aussteller, Beschäftigte) durchführt. In diesem Fall werden Ihre Daten zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung an die zuständige Sicherheitsbehörde weitergegeben. Für den Fall, dass die Sicherheitsbehörde Ihre Teilnahme verweigern sollte, wird der Einlass in die Präsenzveranstaltung nicht gewährt; soweit möglich, wird Ihnen eine Onlineteilnahme gewährt. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten an die Sicherheitsbehörde widersprechen und die Sicherheitsbehörde aufgrund dessen Ihre Teilnehmer verweigern sollte, gilt das Vorstehende entsprechend.

4 Anreise, Abreise

Sie sind selbst für die rechtzeitige Anreise, für die Rückreise und für die Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich.

5 Verbote, Verhalten

Es ist verboten,

den Veranstaltungsablauf zu stören,

außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen,

strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,

Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,

das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,

unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka teilzunehmen, sofern die Einnahme dieser Mittel nicht ärztlich verordnet ist,

Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

den Besuch der Veranstaltung zur politischen, religiösen oder anstößigen Meinungsäußerung zu nutzen oder dazu anzustiften, sofern dies von uns nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,

die Veranstaltung ganz oder teilweise oder Personen zu fotografieren, zu filmen oder sonst aufzuzeichnen, soweit dies von uns nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde oder dies gemäß diesen Bedingungen erlaubt ist.

Bei Verstoß können wir Sie aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühren und sonstigen Kosten. Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Ebenfalls verweisen wir auf die Vorgaben in den AGB des World Conference Center Bonn. Sollten dort spezifischere oder strengere Vorgaben geregelt sein, die uns als Veranstalter binden, dann gelten diese entsprechend auch für Sie als Teilnehmer.

6 Foto / Video-Aufnahmen

Auf Präsenzveranstaltungen werden wir Fotos, Film- bzw. Videoaufnahmen herstellen oder herstellen lassen, um die Veranstaltung zu dokumentieren, aber auch Folgeveranstaltungen bewerben zu können oder Inhalte auf die Content-Plattform einzustellen. Die entsprechenden Datenschutzhinweise erhalten Sie bei der Veranstaltung bzw. auf Wunsch vorab per E-Mail.

7 Absage der Präsenzveranstaltung, Kündigung des Vertrages durch uns

Haben wir im Angebot bzw. in der Werbung eine Mindest-Teilnehmerzahl oder eine Mindest-Ausstellerzahl angegeben, so können wir den Vertrag sieben Tage vor Beginn der Präsenzveranstaltung kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn eine dort genannte Mindestzahl nicht erreicht wird.

Wir können die Präsenzveranstaltung absagen, wenn wesentliche vorgesehene Referenten ohne unser Verschulden krankheitsbedingt ausfallen und adäquate Ersatzreferenten nicht zur Verfügung stehen.

8 Stornierung, Kündigung, Ersatzteilnehmer

Eine Stornierung der Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist bis zum 31.10. im Jahr der vertragsgegenständlichen Veranstaltung, ausschließlich bei Buchung der „Flexoption“ (auch „DBRTPräsenz.FlexOption“) und bei Zahlung einer Gebühr nach folgender Staffel möglich:

Bis zum 30.11.2023: 200,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.12. und 31.12.2023: 300,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.01. und 31.01.2023: 400,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.02. und 29.02.2024: 500,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.03. und 31.03.2024: 600,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.04. und 30.04.2024: 700,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.05. und 31.05.2024: 800,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.06. und 30.06.2024: 900,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.07 und 31.07.2024: 1.000,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.08. und 31.08.2024: 1.100,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.09. und 30.09.2024: 1.200,- € zzgl. MwSt. pro Person

Zwischen 01.10. und 31.10.2024: 1.300,- € zzgl. MwSt. pro Person

Ab dem 01.11.2024 bis zur vertragsgegenständlichen Veranstaltung ist der vollständige Betrag zu entrichten

Im Falle einer Stornierung ist die Gebühr maximal auf den ursprünglich vereinbarten bzw. geschuldeten Betrag zzgl. MwSt. beschränkt.

Die Stornierung von DBRTPräsenz.Upgrade ohne Flexoption ist explizit ausgeschlossen.

Bei einer Stornierung der Flexoption kann „DBRTOnline.Premium“ trotzdem für die Restnutzungsdauer der ursprünglich vereinbarten Nutzungszeit weiter genutzt werden. Eine Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist dann nicht mehr möglich.

Eine Kündigung des Teilnahmevertrages ist ansonsten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes analog § 626 BGB möglich.

Gerne akzeptieren wir für die Präsenzveranstaltung bis 20 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, soweit dieser diese Bedingungen anerkennt. Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Platz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.

E. Besondere Bedingungen für digitale Live-Events und Online-Fachforen

1 Geltungsbereich dieser besonderen Bedingungen

Soweit Sie als Produkt die Teilnahme an digitalen Live-Events oder Online-Fachforen/Online-Veranstaltungen (im Folgenden nur noch: Onlineveranstaltung) ausgewählt haben, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) die Bedingungen dieses Abschnitts.

Soweit der Vertragsgegenstand die Teilnahme an einer Onlineveranstaltung als einer von mehreren Bestandteilen enthält, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) und zu den besonderen Bedingungen von Abschnitt B. die Bedingungen dieses Abschnitts.

2 Allgemeines

Zugang zu der Onlineveranstaltung hat nur unser Vertragspartner, der auch das entsprechende Produkt ausgewählt und bezahlt hat bzw. für den das entsprechende Produkt ausgewählt und bezahlt wurde. Er darf seine Zugangsdaten nicht an weitere Personen, auch nicht innerhalb des Unternehmens, weitergeben.

Durch die Online-Teilnahme können zusätzliche Kosten durch Ihren Internet- oder Mobilfunkanbieter entstehen.

Sie sind verpflichtet, die Ihnen übermittelten Zugangsdaten sorgfältig und sicher aufzubewahren.

Sie sind für die Aufbringung der für die digitale Teilnahme oder Nutzung notwendigen technischen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese Anforderungen entsprechen dem üblichen Maß und können bei uns erfragt werden.

3 Absage, Kündigung des Vertrages durch uns

Haben wir im Angebot bzw. in der Werbung eine Mindest-Teilnehmerzahl angegeben, so können wir den Vertrag drei Tage vor Beginn der Onlineveranstaltung kündigen bzw. die Veranstaltung absagen, wenn eine dort genannte Mindestzahl nicht erreicht wird.

Wir können den Vertrag auch kündigen bzw. die Onlineveranstaltung absagen, wenn der vorgesehene Referent ohne unser Verschulden krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzreferent nicht zur Verfügung steht.

Sie haben in diesem Fall nur einen anteiligen Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren, wenn der Ausfall des Referenten den Charakter des Gesamtangebotes wesentlich verändert. Anderweitige Ansprüche für Sie bestehen nicht.

Soweit möglich, versuchen wir einen Ersatztermin anzubieten.

Onlineveranstaltungen im Rahmen von DBRTOnline sind abweichend zu den oben stehenden Regelungen grundsätzlich verschiebbar. Bei Veränderungen angekündigter Zeiten werden wir sie rechtzeitig vor Beginn der ursprünglich geplanten Onlineveranstaltung über die Verschiebung informieren.

4 Kündigung, Ersatzteilnehmer

Eine Kündigung des Teilnahmevertrages ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes analog § 626 BGB möglich.

Für Onlineveranstaltungen, die nicht Bestandteil von DBRTOnline sind, akzeptieren wir bis vier Werktage (Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, soweit dieser diese Bedingungen anerkennt. Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Platz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.

Für Onlineveranstaltungen im Rahmen von DBRTOnline gilt die Ersatzteilnehmerregelung aus Abschnitt B § 4.

F. Besondere Bedingungen für Waren und Gegenstände

1 Allgemeines

Soweit Sie als Produkt den Verkauf und die Überlassung von Waren und Gegenständen ausgewählt haben oder Waren und Gegenstände Bestandteil unserer Leistungen aus Abschnitt B. bis E. sind, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Abschnitt A.) die folgenden Bedingungen dieses Abschnitts.

2 Zustellung

Die bestellte Ware wird von uns unverzüglich an die von Ihnen angegebene Adresse per Post verschickt.

Soweit keine Versandkosten bei Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen sind, erfolgt die erste Zustellung ohne Versandkosten. Ist eine weitere Zustellung notwendig, da Sie falsche Angaben gemacht, die Ware nicht entgegengenommen, sonst die Zustellung nicht ermöglicht haben oder wir die Ware mithilfe der ersten postalischen Zusendung ohne unser oder uns zurechenbares Verschulden nicht haben zustellen können, können wir die Erstattung von Versandkosten für die zweite Zustellung verlangen. Unser Anspruch auf Zahlung des Preises für die Ware bleibt hiervon unberührt.

3 Rücktritt

Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung des Vertragsgegenstandes nicht in der Lage sind, weil zur Belieferung ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Wir informieren Sie in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Preises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

4 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand verbleibt in unserem Eigentum, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

Stand dieser Teilnahmebedingungen: November 2023

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