Nach der Gründung eines Betriebsrats in einem anderen Konzern-Betrieb konfrontierte der Arbeitgeber den Betriebsrat der Sea Life GmbH Oberhausen kurzerhand damit, dass ein Gemeinschaftsbetrieb gegründet sei. Damit seien die ansässigen Betriebsrats- Gremien aufgelöst. Diese Erklärung verwunderte sowohl den Betriebsrat als auch die IG BAU. Interessenausgleich und Sozialplan waren nicht vorgesehen, da es sich für den Arbeitgeber nicht um eine Verschmelzung und keine Betriebsänderung handele. Betriebsrat und IG BAU setzten die Interessen der Beschäftigten gegen starken Gegenwind und hohen Druck seitens des Arbeitgebers und trotz des Einsatzes namhafter Arbeitgeber-Anwälte bis zum Bundesarbeitsgericht durch. Im Ergebnis konnte der Betriebsrat unter Einbeziehung der Beschäftigten und der Gewerkschaft mit viel Kraft und Solidarität die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebes und damit die Auflösung der rechtmäßig gewählten Betriebsratsgremien verhindern.
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