Mit
Dr. Thomas Klebe - Apitzsch Schmidt Klebe, Rechtsanwälte GbR
Am 08.11.2023 von 15:50 Uhr - 16:50 Uhr
Betriebsratstätigkeit wird vom Gesetz seit 1920 als Ehrenamt definiert. Damit werden Betriebsräte de facto gegenüber den anderen Beschäftigten benachteiligt. Inzwischen wird teilweise sogar eine Strafbarkeit angenommen. Diese für alle unzumutbare Rechtslage wird dargestellt. Zudem werden aktuelle Lösungsvorschläge diskutiert.
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