Betriebsratstätigkeit wird vom Gesetz seit 1920 als Ehrenamt definiert. Damit werden Betriebsräte de facto gegenüber den anderen Beschäftigten benachteiligt. Inzwischen wird teilweise sogar eine Strafbarkeit angenommen. Diese für alle unzumutbare Rechtslage wird dargestellt. Zudem werden aktuelle Lösungsvorschläge diskutiert.
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