Anwendungen aus dem Bereich der „Künstlichen Intelligenz“ und insbesondere Programme wie ChatGPT verändern das betriebliche Arbeitsumfelder ähnlich tiefgreifend wie die Einführung des PCs und Notebooks vor gut dreißig Jahren. Für Betriebsräte ist diese Entwicklung eine Herausforderung, die sie mit Hilfe des BetrVG bewältigen können.
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