Prof. Dr. Nadine Brandl ist seit dem 1. September 2020 Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik der ver.di Bundesverwaltung in Berlin. Von 2017 bis August 2020 war sie Leiterin der Abteilung Recht beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Vor ihrer Tätigkeit beim DGB war sie Abteilungsleiterin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht am WSI sowie am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main.
Nadine Brandl ist Rechtsanwältin und Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und lehrt dort deutsches und internationales Arbeitsrecht sowie Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft organisiert 2 Millionen Beschäftigte in rund 1000 Berufen. ver.di ist Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und setzt sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten ein. Als Tarifvertragspartner setzt ver.di mit ihren Tarifverträgen wesentliche Grundfeste in der Arbeitswelt und sichert gute und sichere Arbeitsbedingungen.