Mindeststandards bei der Konzentration der europäischen Buchhaltung
2014/2015 führte der EBR der DB AG Verhandlungen über eine europaweit geltende Vereinbarung zwischen dem Europäischen Betriebsrat und der zentralen Leitung der Deutschen Bahn AG. Anlass war die geplante Errichtung eines "Global Accounting Shared Service Centers" in Bukarest.
Obwohl ein EBR eigentlich nur Informations- und Konsultationsrechte, aber keine Mitbestimmungsrechte hat, zeigten die Verhandlungsergebnisse, dass dennoch viel für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden konnte. Es wurden „Mindeststandards“ zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen vereinbart, an die sich alle Unternehmensbereiche und Tochtergesellschaften der DB europaweit halten müssen.