"open space" – Standard ist nicht unser Standard
Im Rahmen einer Standortkonzentration hat der DB Konzern die Einführung des Bürokonzepts "open space" (Großraumbüro) in einem Neubau für ca. 1.000 Mitarbeiter verschiedener Konzernunternehmen beabsichtigt. Vorgesehen war ein im gesamten Konzern einheitlicher Standard für Flächennutzung und Möblierung. Das Überstülpen eines Standards passte allerdings nicht zur Aufgabenvielfalt der Mitarbeiter*innen der DB ProjektBau GmbH. Darüber hinaus wurde die Flächenausnutzung aufgrund der befürchteten gegenseitigen Störungen bei Kleinstbesprechungen und Telefonanten vom Betriebsrat als kritisch angesehen.
Im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hat der Betriebsrat gemeinsam mit einem Experten alternative Konzepte und Visualisierungen für die Büroflächen erarbeitet, dieses Konzept in allen wichtigen Gremien (GBR, Arbeitsgruppen der Betriebsräte, EVG) bis hin zur Geschäftsführung vorgestellt und schließlich über eine Betriebsvereinbarung Mitbestimmungsrechte bei der Flächennutzung und Möblierung durchgesetzt. Dabei ging der Betriebsrat stets nach dem Motto „Wir sind anders. Standard ist nicht unser Standard“. Knackpunkte im Projekt waren die Einforderung des § 111 BetrVG, die Mitbestimmung bei der Raumnutzung & Möblierung und die Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung für die Flächen der DB ProjektBau GmbH.